Bauprojekt: Abbruch der Gebäude und Bau von zwei Mehrfamilienhäuser;
Ortslage: Parzellen Nrn. 164 und 165 (AGV 38 und 40), Unterdorf 13 und 15, 4324 Obermumpf
Dieses Baugesuch liegt in der Zeit vom 05. März 2020 bis 03. April 2020 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden. Der Gemeinderat
Lärmschutz Der Gemeinderat erinnert die Bevölkerung an das Polizeireglement. In Wohngebieten ist von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und ab 19.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags das Arbeiten mit lärmigen Werkzeugen und Maschinen (z.B. Rasen schneiden mit Motormähern, Hämmern, Fräsen, Bohren, Motorsägen usw.) im Freien verboten. Die gleichen Zeiten gelten für die Entsorgungsstelle beim Milchhüsli, nach 19.00 Uhr ist das Entsorgen verboten. Gemeinderat Obermumpf
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»
Nachrichten aus Obermumpf: Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; 2. Wahlgang; Stille Wahl \ Strassensperrung Hofnet \ Baugesuch; Öffentliche Auflage \ Gemeindeverwaltung;...
Nachrichten aus Obermumpf: Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; 2. Wahlgang; Nachmeldefrist \ Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2023; Beschlüsse \ Strassensperrung Mumpf