Publikationen der Gemeinde Obermumpf
Von: Gemeinde Obermumpf
Nachrichten aus Obermumpf: Baugesuch; Öffentliche Auflage \ Erteilte Baubewilligung \ Feldmauserei \ Bereitstellen der Kehrichtsäcke \ Littering auf dem Gemeindegebiet
Baugesuch; Öffentliche Auflage
- Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Basel; Grundeigentümerin: Garage Stocker AG, Obermumpf;
- Projektverfasser: Hitz und Partner AG, Worblaufen; Bauprojekt: Bau einer Mobilfunkanlage;
- Ortslage: Parzelle Nr. 484 (AGV 242), Hauptstrasse 1, Obermumpf
Dieses Baugesuch liegt in der Zeit vom 22. August 2019 bis 20. September 2019 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden.
Der Gemeinderat
Erteilte Baubewilligung
Folgende Baubewilligung wurde erteilt:
- Bauherr: Thomas Straumann, Obermumpf;
- Bauobjekt: Bau eines Pavillons und eines Gewächshauses;
- Ortslage: Parzelle Nr. 118 (AGV 21), Hinterdorf 10, Obermumpf.
Der Gemeinderat
Feldmauserei
Bei unserem Leiter Unterhaltsdienst, André Hofer, können am Freitag, 06. September 2019 und am Freitag, 13. September 2019, von jeweils 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr beim Friedhofgebäude Obermumpf die Mäuseschwänze abgegeben werden. Danach werden die Entschädigungen für den Mäusefang durch die Abteilung Finanzen ausgerichtet.
Die Abteilung Finanzen
Bereitstellen der Kehrichtsäcke
Immer wieder kommt es vor, dass Abfallsäcke bereits einen Tag vor dem Abfuhrtag bereitgestellt werden. Dies führt dazu, dass die Säcke von Tieren aufgerissen werden und der ganze Unrat verteilt wird.
Der Gemeinderat informiert noch einmal, dass die Abfallsäcke erst am Abfuhrtag nach draussen gestellt werden dürfen.
Der Gemeinderat
Littering auf dem Gemeindegebiet
Auf dem Obermumpfer Gemeindegebiet werden in letzter Zeit vermehrt Abfälle jeder Art abgelagert. Diesem Trend gilt es, mit Rücksicht auf unsere Umwelt und zum Wohle unserer Lebensqualität, entgegenzuwirken.
So bitten wir Sie denn dringend, Ihre Abfälle, je nach Art, mit dem offiziellen Kehrichtsack zu beseitigen, in die offizielle Gemeinde-Entsorgungsstelle beim Milchhüsli zu bringen, einem Recycling-Center zuzuführen oder den Verkaufsstellen zurückzugeben.
Besten Dank!
Gemeinderat Obermumpf
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