Publikationen der Gemeinde Obermumpf
Von: Gemeinde Obermumpf
Nachrichten aus Obermumpf: Demission aus dem Gemeinderat \ Verkehrsbehinderung Kirchgasse/Kantonsstrasse (Milchhüsli-Brücke) \Baugesuch; Öffentliche Auflage \ Unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen des Aargauischen Anwaltsverbandes
Demission aus dem Gemeinderat
Herr Olivier Mohler hat infolge Wegzug aus der Gemeinde Obermumpf auf den 30. April 2019 seine Demission als Mitglied des Gemeinderates eingereicht.
Dieser Rücktritt wird sehr bedauert. Herr Mohler war ein kompetentes Gemeinderatsmitglied.
Der Gemeinderat dankt Herrn Mohler für seinen Einsatz zum Wohle der Gemeinde Obermumpf herzlich. Er wünscht ihm für die Zukunft alles Gute. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Aarau, hat den Rücktritt stattgegeben und den Gemeinderat aufgefordert, die Ersatzwahl durchzuführen.
Die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 findet am 19. Mai 2019 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises (Gemeinde Obermumpf) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d.h. bis Freitag, 05. April 2019, 12.00 Uhr) einzureichen.
Ein vorbereitetes Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Der Gemeinderat
Verkehrsbehinderung Kirchgasse/Kantonsstrasse (Milchhüsli-Brücke)
Zwischen dem 25. Februar 219 und 01. März 2019 wird der Belag der Kreuzung Kirchgasse/Kantonsstrasse (Milchhüsli-Brücke) eingebaut. In diesem Zeitraum kann es vorkommen, dass die Strasse gesperrt werden muss. Es wird eine Umleitung via Ausserdorf oder Untere Moosmet signalisiert werden. Für Fussgänger sollte die Kreuzung weiterhin passierbar bleiben.
Der Gemeinderat
Baugesuch; Öffentliche Auflage
- Bauherrschaft/Projektverfasserin: Jörn Riedel, Obermumpf
- Grundeigentümer: Jörn Riedel und Michaela Huber, Obermumpf
- Bauprojekt: Sanierung der Eingangstüre und der Fenster
- Ortslage: Parzelle Nr. 121 (AGV 27), Hinterdorf 4, Obermumpf
Dieses Baugesuch liegt in der Zeit vom 21. Februar 2019 bis 22. März 2019 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden.
Der Gemeinderat
Unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen des Aargauischen Anwaltsverbandes
Seit Januar 1992 betreut der Aargauische Anwaltsverband beinahe sämtliche Rechtsauskunftsstellen im Kanton. Damit nimmt der Verband eine öffentliche Aufgabe wahr, denn gemäss § 97 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Aargau «sorgt der Kanton für unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen». Die Auskünfte sind für den Rechtssuchenden gratis. Die unentgeltliche Rechtsauskunft wird im Bezirk Rheinfelden jeden 1. Mittwoch des Monats von 17.30 bis 19.00 Uhr im Rathaus, Rheinfelden erteilt.
Gemeinderat Obermumpf
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