Publikationen der Gemeinde Obermumpf
Von: Gemeinde Obermumpf
Nachrichten aus Obermumpf: Baugesuch; Öffentliche Auflage \ eUmzug - elektronische Umzugsmeldung; Erinnerung \Buchsbaumzünsler in Obermumpf
Baugesuch; Öffentliche Auflage
- Bauherrschaft/Grundeigentümerin/Projektverfasserin: Maja Meili, Leueren 5, 4324 Obermumpf;
- Bauprojekt: Energetische Sanierung des Einfamilienhauses;
- Ortslage: Parzelle Nr. 318 (AGV 132), Leueren 5, 4324 Obermumpf
Dieses Baugesuch liegt in der Zeit vom 25. August 2022 bis 23. September 2022 öffentlich auf.Die Baugesuchsunterlagen können auf der Website obermumpf.ch eingesehen werden. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden.
Der Gemeinderat
eUmzug - elektronische Umzugsmeldung; Erinnerung
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint.
Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
Auf der Website der Gemeinde Obermumpf (obermumpf.ch) ist der Direktlink unter „eUmzug“ auf der Startseite hinterlegt.
Der Umzug kann auch direkt mit der Gemeinde-App «Obermumpf» gemeldet werden.
Der Einwohnerdienst
Buchsbaumzünsler in Obermumpf
Verursacher des Blattfrasses am Buchsbaum ist eine von Ostasien nach Europa eingeschleppte Schmetterlingsraupe.
Erste Meldungen zu einem neuartigen Schädlingsbefall an Buchsbäumen kamen in Europa im Jahre 2007 aus der Stadt Weil am Rhein (Baden-Württemberg) und haben vor einigen Jahren auch die Gemeinde Obermumpf erreicht. Die Tiere überwintern als junge Raupen am Strauch zwischen einigen zusammengesponnenen Blättern.
Im Frühjahr setzen sie ihren Frass fort. Die Jungraupen fressen zuerst nur oberflächlich an den Blättern, mit zunehmendem Alter verzehren sie ganze Blattteile. Da sie zuerst im Innern der Büsche fressen, fällt der Befall erst spät auf. Die Raupen verpuppen sich in einem losen Gespinst im Strauch. Die Puppen sind wie die Raupen charakteristisch gefärbt. Bei uns hat der Buchsbaumzünsler keine spezialisierten Fressfeinde, da sie ein Neubürger im heimischen Tierreich sind.
Bei geringem Befall können die Raupen abgelesen werden. Starker Befall kann mit einem für Schmetterlingsraupen geeigneten und zugelassenen Insektizid nach Absprache mit einer Fachfirma behandelt werden.
Bei der Entsorgung von befallenen Buchspflanzen ist darauf zu achten, dass diese möglichst der Kehrichtverbrennung zugeführt oder fein gehäckselt werden.
Für weitere Informationen gibt es vom Amt für Verbraucherschutz, Aarau, ein Merkblatt. Dieses kann auf der Website (https://www.ag.ch/de/dgs/verbraucherschutz/chemiesicherheit/neobiota/invasive_neobiota/invasive_neobiota_im_garten.jsp) heruntergeladen werden.
Die Bevölkerung wird gebeten, ihren Garten (Buchs) zu überprüfen und die nötigen Schritte einzuleiten, damit sich der Buchsbaumzünsler nicht weiter ausbreiten kann.
Gemeinderat Obermumpf
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»