Nachrichten aus Obermumpf: Einführung des eidgenössischen Grundbuches für die Gemeinde Obermumpf
Einführung des eidgenössischen Grundbuches für die Gemeinde Obermumpf; Grundbuchbereinigung Das bereinigte und als Grundlage für das eidgenössische Grundbuch dienende Interimregister für die Gemeinde Obermumpf liegt während drei Monaten, d.h. vom 20. Juli bis 22. Oktober 2018, auf dem Grundbuchamt Laufenburg öffentlich auf. Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist dem Grundbuchamt schriftlich einzureichen. Innert der Auflagefrist können noch nicht eingetragene, altrechtliche Rechte, zur Eintragung angemeldet werden. Als altrechtlich gelten Rechte, die schon vor dem Jahre 1912 entstanden sind bzw. ausgeübt wurden. Ab 23. Oktober 2018 können eintragungspflichtige Rechte, deren Anmeldung versäumt wurde und die deshalb nicht ins eidgenössische Grundbuch eingetragen wurden, gutgläubigen Dritten gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden. Besten Dank und freundliche Grüsse Jyrki Schäublin, Advokat KANTON AARGAU Departement Volkswirtschaft und Inneres
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»
Nachrichten aus Obermumpf: Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; 2. Wahlgang; Stille Wahl \ Strassensperrung Hofnet \ Baugesuch; Öffentliche Auflage \ Gemeindeverwaltung;...
Nachrichten aus Obermumpf: Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; 2. Wahlgang; Nachmeldefrist \ Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2023; Beschlüsse \ Strassensperrung Mumpf