Publikationen der Gemeinde Obermumpf
Von: Gemeinde Obermumpf
Nachrichten aus Obermumpf: Baugesuch; Öffentliche Auflage \ Budget 2022 \ Defekte Strassenlampen \ Transportkostenrückerstattung für auswärtigen Schulbesuch
Baugesuch; Öffentliche Auflage
- Bauherrschaft/Grundeigentümer: David Vogel, Buebletenhof, 4324 Obermumpf;
- Projektverfasser: Architekturbüro Martin von Arx, Wantelweg 16, 4655 Stüsslingen;
- Bauprojekt: Erweiterung der Fahrsiloanlage;
- Ortslage: Parzelle Nr. 705 (AGV 424), Buebletenhof, 4324 Obermumpf
Dieses Baugesuch liegt in der Zeit vom 24. Juni 2021 bis 23. Juli 2021 öffentlich auf. Die Baugesuchsunterlagen können auf der Website obermumpf.ch eingesehen werden. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden.
Der Gemeinderat
Budget 2022
Anträge oder Eingaben für das Budget 2022 sind mit den notwendigen Begründungen und Unterlagen bis spätestens 27. Juni 2021 dem Gemeinderat Obermumpf einzureichen.
Herzlichen Dank für die Einhaltung dieses Termins.
Der Gemeinderat
Defekte Strassenlampen
Der Gemeinderat möchte die Bevölkerung wieder einmal betreffend defekten Strassenlampen informieren.
Falls Sie eine defekte Strassenlampe zu melden haben, können Sie dies bei der Gemeindekanzlei Obermumpf (Onlineformular: obermumpf.ch / Verwaltung / Unterhaltsdienst oder +41 62 873 14 09) tun.
Die Gemeindekanzlei wird alles Weitere in die Wege leiten.
Der Gemeinderat
Transportkostenrückerstattung für auswärtigen Schulbesuch
Die Gemeinde beteiligt sich an den Transportkosten für den auswärtigen Schulbesuch. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt nach Ablauf des Schuljahres (aktuell August 2020 bis Juli 2021). Als Berechnungsgrundlage dient jeweils der Preis für das Jahresabonnement (aktuell Fr. 530.00).
Für den Schulbesuch der Oberstufe in Möhlin und Rheinfelden werden 80% vergütet.
Für den Schulbesuch der Primarstufe in Schupfart und Mumpf (3. bis 6. Klasse) werden 100% durch die Gemeinde zurückerstattet.
Die entsprechenden Quittungen sind bis 31. August 2021 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Damit die Auszahlung erfolgen kann, benötigt die Abteilung Finanzen eine Bank- oder Postverbindung (IBAN-Nummer).
Der Anspruch auf den Gemeindebeitrag verfällt nach dieser Frist.
Abteilung Finanzen Obermumpf
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»