Publikationen der Gemeinde Obermumpf
Von: Gemeinde Obermumpf
Nachrichten aus Obermumpf: Gesamterneuerungswahlen der Behörden für die Amtsperiode 2022/2025; Stille Wahlen \ Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates, Gemeindeammanns und Vizeammanns für die Amtsperiode 2022/2025; Urnengang \ Gemeindeverwaltung geschlossen (Auffahrt) \ Kehrichtabfuhr (Auffahrt) \ Baugesuch; Öffentliche Auflage \ Erteilte Baubewilligung
Gesamterneuerungswahlen der Behörden für die Amtsperiode 2022/2025; Stille Wahlen
Nachdem in der Nachmeldefrist keine Anmeldung eingegangen ist, hat das Wahlbüro gemäss § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) am 20. April 2021 nachstehende Personen in stiller Wahl für die Amtsperiode 2022/2025 als gewählt erklärt:
Finanzkommission (drei Sitze, drei Kandidaten):
Philipp Schlatter, 1978, von Basel BS, in 4324 Obermumpf, Juchstrasse 3 (bisher); Raphael Stocker, 1984, von Obermumpf AG, in 4324 Obermumpf, Bündtentalweg 23 (bisher); Hansjörg Benz, 1959, von Gipf-Oberfrick AG, in 4324 Obermumpf, Bingert 6 (bisher).
Steuerkommission (drei Sitze, drei Kandidaten):
Susi Siegrist, 1964, von Meisterschwanden AG und Remigen AG, in 4324 Obermumpf, Unterdorf 16 (bisher); Marcel Soder, 1958, von Möhlin AG, in 4324 Obermumpf, Schlossrain 8 (bisher); Marcel Rohrer, 1971, von Eiken AG, in 4324 Obermumpf, Berm 8 (bisher).
Steuerkommission-Ersatz (ein Sitz, ein Kandidat):
Isabella Kull, 1976, von Othmarsingen AG und Wittnau AG, in 4324 Obermumpf, Bündtetalweg 25 (bisher).
Wahlbüro (zwei Sitze, zwei Kandidaten):
Gabriele Bitter, 1968, von Eiken AG und Wenslingen BL, in 4324 Obermumpf, Schloss 19 (bisher); Gabriela Stocker, 1971, von Obermumpf AG und Gansingen AG, in 4324 Obermumpf, Mühlacker 17 (bisher).
Wahlbüro-Ersatz (zwei Sitze, zwei Kandidaten):
Katharina Deubelbeiss Burkhard, 1972, von Sumiswald BE und Holderbank AG, in 4324 Obermumpf, Unterdorf 17 (bisher); Markus Adler, von Schaffhausen SH, in 4324 Obermumpf, Moosmet 3B (bisher).
Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdecken des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses (Ablauf: 17. Juni 2021), beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen (§§ 68 und 71 Abs. 2 GPR).
Das Wahlbüro
Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates, Gemeindeammanns und Vizeammanns für die Amtsperiode 2022/2025; Urnengang
In der Nachmeldefrist hat sich Frau Jacqueline Zesiger, 1965, von Bargen BE, in 4324 Obermumpf, Kirchgasse 7, für ein Mitglied des Gemeinderates gemeldet. Der Urnengang für die Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates, Gemeindeammanns und Vizeammanns findet am Sonntag, 13. Juni 2021, statt.
Das Wahlbüro
Gemeindeverwaltung geschlossen (Auffahrt)
Am Donnerstag, 13. Mai 2021 (Auffahrt), und Freitag, 14. Mai 2021 bleibt der Schalter der Gemeindeverwaltung geschlossen. Er ist ab Montag, 17. Mai 2021 zu den ordentlichen Öffnungszeiten wieder geöffnet.
In dringenden Fällen können Sie sich an den Gemeindeschreiber, Marco Treier, +41 76 249 19 82, wenden. Herzlichen Dank.
Die Gemeindeverwaltung
Kehrichtabfuhr (Auffahrt)
Die Kehrichtabfuhr fällt am Donnerstag, 13. Mai 2021 (Auffahrt), aus und wird am Freitag, 14. Mai 2021, nachgeholt.
Der Gemeinderat
Baugesuch; Öffentliche Auflage
- Bauherrschaft/Grundeigentümer/Projektverfasser: Doris Bitter, Angerwegli 4, 4324 Obermumpf;
- Bauprojekt: Einbau eines Dachfensters;
- Ortslage: Parzelle Nr. 163 (AGV 37), Unterdorf 11, 4324 Obermumpf
Dieses Baugesuch liegt in der Zeit vom 13. Mai 2021 bis 11. Juni 2021 öffentlich auf. Die Baugesuchsunterlagen können auf der Website obermumpf.ch eingesehen werden. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden.
Der Gemeinderat
Erteilte Baubewilligung
Folgende Baubewilligung wurde erteilt:
- Bauherrschaft: Daniel und Erika Stocker, Obermumpf; Bauobjekt: Bau eines Holzspielhauses;
- Ortslage: Parzelle Nr. 158 (AGV 160), Berm 9, Obermumpf
Gemeinderat Obermumpf
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»