Ortslage: Parzelle Nr. 1298, Hofnet, 4324 Obermumpf.
Dieses Baugesuch liegt in der Zeit vom 28. Juli 2022 bis 26. August 2022 öffentlich auf. Die Baugesuchsunterlagen können auf der Website obermumpf.ch eingesehen werden. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden.
Der Gemeinderat
Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung am 15. Juli 2022 in Rechtskraft erwachsen. Der Gemeinderat
Tierschutz; Lieber bunt als laut Laute Knalleffekte von Feuerwerken versetzen viele Tiere in Angst und Panik. Brennen Sie deshalb, den Tieren zuliebe, nur buntes Feuerwerk ohne Knalleffekte ab (Vulkane, Sonnen etc.) und beschränken Sie sich darauf, das Feuerwerk nur am 01. August zu zünden. Herzlichen Dank. Weitere Informationen finden Sie unter www.tierschutz.com. Der Gemeinderat
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern Bäume, Sträucher und Lebhäge entlang öffentlicher Strassen und Fusswege sind so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern. Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstückgrenze zu erfolgen, über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.50 m, über Fahrstrassen bis auf 4.50 m Höhe freigehalten werden. Auch bodendeckende Pflanzen sind so zurückzuschneiden, dass die Einlaufschächte freigelegt sind. Ebenfalls sind Hydranten durch die Grundeigentümer frei zugänglich und sichtbar zu halten. Sträucher, Lebhäge usw., die den Hydranten verdecken, sind zurückzuschneiden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Eigentümer von Sicht behindernden Bäumen und Sträuchern haftbar gemacht werden können. Die Grundeigentümer werden eingeladen, diese Bestimmungen zu beachten und den Rückschnitt zu veranlassen. Der Gemeinderat Obermumpf
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Nachrichten aus Obermumpf: Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; 2. Wahlgang; Stille Wahl \ Strassensperrung Hofnet \ Baugesuch; Öffentliche Auflage \ Gemeindeverwaltung;...
Nachrichten aus Obermumpf: Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; 2. Wahlgang; Nachmeldefrist \ Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2023; Beschlüsse \ Strassensperrung Mumpf