Bauprojekt: Neubau eines Doppeleinfamilienhauses und eines Einfamilienhauses;
Ortslage: Parzellen Nrn. 305 und 306, Leueren, 4324 Obermumpf
Dieses Baugesuch liegt in der Zeit vom 10. November 2022 bis 09. Dezember 2022 öffentlich auf. Die Baugesuchsunterlagen können auf der Website obermumpf.ch eingesehen werden. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden. Gemeinderat Obermumpf
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»
Nachrichten aus Obermumpf: Baugesuch; Öffentliche Auflage \ Erteilte Baubewilligungen \ Papier- und Kartonsammeln vom 7. Januar 2023 zugunsten des Schulskilagers Obermumpf
Nachrichten aus Obermumpf: Gemeindeverwaltung; Öffnungszeiten über Weihnachten/Neujahr \ Frohe Festtage und ein glückliches neues Jahr \ Christbaumentsorgung