Publikationen der Gemeinde Obermumpf
Von: Gemeinde Obermumpf
Nachrichten aus Obermumpf: Gesuch um ordentliche Einbürgerung \ Baugesuch; Öffentliche Auflage \ Strassensperrung; Hofnet \ Papier- und Kartonsammlung \ Wasserqualität des Trinkwassers \ Meldung bei Wechsel von Mietverhältnissen \ eUmzug - elektronische Umzugsmeldung; Erinnerung \ Provisorische Kantons- und Gemeindesteuern; Verfallanzeige \ Einführung Mahngebühren Steuerbezug
Gesuch um ordentliche Einbürgerung
Die folgende Person hat bei der Gemeinde Obermumpf ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
- Hensel, Barbara Annet, 1963, weiblich, Deutschland, 4324 Obermumpf, Hinterdorf 3A.
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Obermumpf eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Der Gemeinderat
Baugesuch; Öffentliche Auflage
- Bauherrschaft/Grundeigentümer: Marcel und Ingrid Soder, Schlossrain 8, 4324 Obermumpf;
- Projektverfasserin: Quaresima Architekten AG, Unterdorfstrasse 1, 4334 Sisseln;
- Bauprojekt: Neubau eines Mehrfamilienhauses;
- Ortslage: Parzelle Nr. 399, Schlossrain, 4324 Obermumpf
Dieses Baugesuch liegt in der Zeit vom 15. September 2022 bis 14. Oktober 2022 öffentlich auf. Die Baugesuchsunterlagen können auf der Bauverwaltung Obermumpf eingesehen werden. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden.
Der Gemeinderat
Strassensperrung; Hofnet
Am 24. September 2022, von 12.00 bis 18.00 Uhr, bleibt die Strasse «Hofnet» ab der Höhe Hofnet 24 bis zur Verzweigung Hofnet/Kirchgasse während eines Hochzeitsfestes für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Die Zufahrt für Anwohner und Notfalldienste ist gewährleistet.
Wir danken der Bevölkerung für ihr Verständnis.
Der Gemeinderat
Papier- und Kartonsammlung vom 17. September 2022
Die nächste Papier- und Kartonsammlung wird am Samstag, 17. September 2022, ab 08.00 Uhr, von der Jugi Obermumpf durchgeführt. Die Jugi bittet Sie, die satt verschnürten Bündel vor 07.30 Uhr, von der Strasse aus gut sichtbar, bereit zu stellen.
Bitte denken Sie daran, dass Jugendliche das Papier und den Karton einsammeln. Schnüren Sie dementsprechend nur kleine, leichte Bündel (kein Klebeband). Die Jugi behält sich vor, zu grosse, resp. zu schwere Bündel stehen zu lassen.
Beschichteter Karton (z.b. Milchverpackungen) und Textilien gehören nicht in die Sammlung.
Die Jugi Obermumpf
Wasserqualität des Trinkwassers
Laut Beschluss des Bundesrates haben die Konsumentinnen und Konsumenten darauf Anrecht, jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers öffentlich orientiert zu werden. Das Amt für Verbraucherschutz des Departements Gesundheit und Soziales, Aarau, hat die am 22. August 2022 entnommenen Wasserproben untersucht. Die Resultate entsprechen den Anforderungen an Trinkwasser gemäss der Hygieneverordnung. Die Proben wiesen somit eine einwandfreie mikrobiologische Qualität auf.
Das Trinkwasser der Gemeinde Obermumpf, das ausnahmslos Grundwasserströmen entstammt und unbehandelt ist, stellt beste Qualität dar und kann mit Genuss konsumiert werden.
Der Gemeinderat
Meldung bei Wechsel von Mietverhältnissen
Gemäss Register- und Meldegesetz vom 01. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden.
In Mietverträgen oder Wohnbestätigungen ist die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen sind Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen.
Wir bitten die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich über die Website der Gemeinde Obermumpf (obermumpf.ch) dem Einwohnerdienst mitzuteilen.
Besten Dank.
Der Einwohnerdienst
eUmzug - elektronische Umzugsmeldung; Erinnerung
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint.
Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
Auf der Website der Gemeinde Obermumpf (obermumpf.ch) ist der Direktlink unter „eUmzug“ auf der Startseite hinterlegt.
Der Umzug kann auch direkt mit der Gemeinde-App «Obermumpf» gemeldet werden.
Der Einwohnerdienst
Provisorische Kantons- und Gemeindesteuern; Verfallanzeige
Diese Woche erhalten Sie die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2022 zu begleichen.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 01. November 2022 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,1 % berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt.
Besteht im Januar 2023 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Sollte der provisorische fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, können Sie sich an das Regio-Steueramt in Wallbach (+41 61 865 90 80 / steueramt@wallbach.ch) wenden.
Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet.
Der Zins für Überzahlungen beträgt im Jahr 2022 0,1 %. Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis 31. Oktober 2022 nicht möglich, wenden Sie sich rechtzeitig an die Abteilung Finanzen Obermumpf (+41 62 873 14 09 / finanzen@obermumpf.ch). Auf diese Weise kann in der Regel eine Lösung gefunden werden. Verwenden Sie bitte für die Bezahlung der Steuern 2022 nur die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine.
Wir danken Ihnen, dass Sie die Kantons- und Gemeindesteuern 2022 bis zum 31. Oktober 2022 begleichen.
Die Abteilung Finanzen
Einführung Mahngebühren Steuerbezug
Der Grosse Rat hatte die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Gesetzesänderung wurde vom Regierungsrat auf den 01. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Die Gebührenerhebung erfolgte ab dem Kalenderjahr 2019.
Für sämtliche Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich werden Gebühren erhoben. Die Mahngebühr für nicht fristgerecht bezahlte Steuern beträgt Fr. 35.00. Die Kosten für eine Forderung, welche betrieben werden muss, betragen Fr. 100.00.
Die Abteilung Finanzen Obermumpf
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»