Publikationen der Gemeinde Obermumpf
Von: Gemeinde Obermumpf
Nachrichten aus Obermumpf: Baugesuch; Öffentliche Auflage \ Bereitstellen der Kehrichtsäcke \ Einjähriges Berufkraut \ Kontrolle der Hausgärten auf Feuerbrand und Ambrosia \ Identitätskarte und Pass noch gültig? \ Transportkostenrückerstattung für auswärtigen Schulbesuch
Baugesuch; Öffentliche Auflage
- Bauherrschaft/Grundeigentümer: Fritz Stocker, Unterdorf 1, 4324 Obermumpf / Annelies und Gerhard Stocker, Unterdorf 1, 4324 Obermumpf
- Projektverfasserin: Ankli Haustechnik AG, Zürcherstrasse 29, 4332 Stein
- Bauprojekt: Bau einer Wärmepumpe
- Ortslage: Parzelle Nr. 1410 (AGV 31), Unterdorf 1 4324 Obermumpf
Dieses Baugesuch liegt in der Zeit vom 30. Juni 2022 bis 29. Juli 2022 öffentlich auf. Die Baugesuchsunterlagen können auf der Website obermumpf.ch eingesehen werden. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden.
Der Gemeinderat
Bereitstellen der Kehrichtsäcke
Immer wieder kommt es vor, dass Abfallsäcke bereits einen Tag vor dem Abfuhrtag bereitgestellt werden. Dies führt dazu, dass die Säcke von Tieren aufgerissen werden und der ganze Unrat verteilt wird.
Der Gemeinderat informiert noch einmal, dass die Abfallsäcke erst am Abfuhrtag nach draussen gestellt werden dürfen. Ein allfälliger Mehraufwand der Kehrichtentsorgungsfirma wird dem Verursacher weiterverrechnet.
Der Gemeinderat
Einjähriges Berufkraut
Das Einjährige Berufkraut, welches zur Familie der Korbblütler gehört, hat einen aufrechten Wuchs von 30 – 150 cm. Der behaarte Stängel ist oben verzweigt, die hellgrünen, lanzettlichen Blätter sind beidseitig flaumig behaart und die Blattränder sind am Rand grob gezähnt. Die Wurzeln erreichen eine Tiefe von bis zu 1m.
Das Einjährige Berufkraut besitzt aussen Zungenblüten (weiss-blassrosa) und innen Röhrenblüten (gelb). Die weitere Ausbreitung des Einjährigen Berufkraut soll möglichst verhindert werden. In kleineren oder naturnahen Beständen erfolgt die Bekämpfung durch Ausreissen der ganzen Pflanzen (inklusive Wurzeln) vor der Blüte. Werden die Stängel nur geschnitten blühen sie mehrmals. Die Pflanzenreste müssen fachgerecht entsorgt werden, entweder via professionelle Kompostierungsanlage oder über den Kehricht.
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, das Berufkraut zu bekämpfen.
Bei allfälligen Fragen dürfen Sie sich gerne an den Unterhaltsdienst der Gemeinde Obermumpf (+41 79 791 57 81 oder unterhaltsdienst@obermumpf.ch) wenden.
Der Gemeinderat
Kontrolle der Hausgärten auf Feuerbrand und Ambrosia
Die Kontrollen der Hausgärten auf die Krankheit Feuerbrand und auf das Vorkommen des Unkrautes Ambrosia werden von Herrn Marco Dietwiler, Obermumpf, ausgeführt.
Ab anfangs August bis Ende September ist Herr Dietwiler in der Gemeinde unterwegs. Der Feuerbrand ist eine hochansteckende, meldepflichtige Bakterienkrankheit. Befallen werden ausser den Kernobstbäumen auch einige Büsche und Bodendecker: alle Cotoneasterarten, Weissdorn, Feuerdorn, Zierquitte, Vogelbeere, Eberesche und Stranvaesia. Es gibt keine direkten Bekämpfungsmassnahmen.
Zur Eindämmerung der Krankheit werden befallene Pflanzen gesucht und vernichtet, bevor sie weitere Infektionen auslösen.
Wichtig: Absterbende Zweige und Pflanzenteile an oben aufgeführten Pflanzen bitte weder berühren noch abbrechen (grosse Verschleppungsgefahr!) sondern unverzüglich melden.
Bei der Ambrosia handelt es sich um eine aus Nordamerika stammende Pflanze, welche die Volksgesundheit bedroht. Pollen dieser Pflanze fördern in hohem Masse Allergien, welche schmerzliche Angstzustände und starkes Asthma auslösen können. Die Pflanze muss vom Fachmann begutachtet, mit einer Staubmaske ausgerissen und via Verbrennung entsorgt werden. Grössere Bestände müssen speziell bekämpft werden.
Falls Sie einen Verdacht auf Feuerbrand oder Ambrosia haben, melden Sie sich umgehend bei Herrn Marco Dietwiler (+41 79 442 40 74 oder marco.dietwiler@gmx.ch). Dieser wird die nötigen Massnahmen ergreifen.
Der Gemeinderat
Identitätskarte und Pass noch gültig?
Bald beginnen die Sommerferien und viele Leute geniessen ihren Urlaub in der nahen und fernen Umgebung. Reisefreudige sollten rechtzeitig kontrollieren, ob ihre Identitätskarte und/oder ihr Pass noch gültig sind.
Die Identitätskarte kann auf dem Einwohnerdienst beantragt werden. Passanträge werden nur noch vom Ausweiszentrum Aargau in Aarau entgegengenommen.
Die Ausstellung einer Identitätskarte, resp. eines Passes dauert zwischen 5 und 10 Arbeitstagen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter 062 873 14 09 oder einwohnerdienst@obermumpf.ch.
Der Einwohnerdienst
Transportkostenrückerstattung für auswärtigen Schulbesuch
Die Gemeinde beteiligt sich an den Transportkosten für den auswärtigen Schulbesuch. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt nach Ablauf des Schuljahres (aktuell August 2021 bis Juli 2022).
Als Berechnungsgrundlage dient jeweils der Preis für das Jahresabonnement (aktuell Fr. 530.00).
Für den Schulbesuch der Oberstufe in Rheinfelden werden 80% vergütet.
Für den Schulbesuch der Primarstufe in Schupfart und Mumpf (3. bis 6. Klasse) werden 100% durch die Gemeinde zurückerstattet. Die entsprechenden Quittungen sind bis 31. August 2022 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.
Damit die Auszahlung erfolgen kann, benötigt die Abteilung Finanzen eine Bank- oder Postverbindung (IBAN-Nummer). Der Anspruch auf den Gemeindebeitrag verfällt nach dieser Frist.
Die Abteilung Finanzen
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