Publikationen der Gemeinde Obermumpf
Von: Gemeinde Obermumpf
Nachrichten aus Obermumpf: Erteilte Baubewilligungen \ Feldmauserei \ Bereitstellen der Kehrichtsäcke \ Littering auf dem Gemeindegebiet \ Meldung von Aus-/Einzügen der Mieter/innen durch den Vermieter
Erteilte Baubewilligungen
Folgende Baubewilligungen wurden erteilt:
- Bauherrschaft: Urban Stocker, Obermumpf;
- Bauobjekt: Energetische Sanierung der Fenster, bestehende Holz-Fensterläden durch Alu-Läden ersetzen, Streichen der Fassade, ersetzen der Türen;
- Ortslage: Parzelle Nr. 64 (AGV 367), Bündtetalweg 1, Obermumpf
- Bauherrschaft: Erwin und Edith Lerch, Obermumpf;
- Bauobjekt: Fassadensanierung;
- Ortslage: Parzelle Nr. 363 (AGV 308), Schloss 15, Obermumpf
Der Gemeinderat
Feldmauserei
Bei unserem Leiter Unterhaltsdienst, André Hofer, können am Freitag, 04. September 2020 und am Freitag, 11. September 2020, von jeweils 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr beim Friedhofgebäude Obermumpf die Mäuseschwänze abgegeben werden. Danach werden die Entschädigungen für den Mäusefang durch die Abteilung Finanzen ausgerichtet.
Die Abteilung Finanzen
Bereitstellen der Kehrichtsäcke
Immer wieder kommt es vor, dass Abfallsäcke bereits einen Tag vor dem Abfuhrtag bereitgestellt werden. Dies führt dazu, dass die Säcke von Tieren aufgerissen werden und der ganze Unrat verteilt wird. Der Gemeinderat informiert noch einmal, dass die Abfallsäcke erst am Abfuhrtag nach draussen gestellt werden dürfen.
Der Gemeinderat
Littering auf dem Gemeindegebiet
Auf dem Obermumpfer Gemeindegebiet werden in letzter Zeit vermehrt Abfälle jeder Art abgelagert.
Diesem Trend gilt es, mit Rücksicht auf unsere Umwelt und zum Wohle unserer Lebensqualität, entgegen zu wirken. So bitten wir Sie denn dringend, Ihre Abfälle, je nach Art, mit dem offiziellen Kehrichtsack zu beseitigen, in die offizielle Gemeinde-Entsorgungsstelle beim Milchhüsli zu bringen, einem Recycling-Center zuzuführen oder den Verkaufsstellen zurück zu geben. Besten Dank!
Der Gemeinderat
Meldung von Aus-/Einzügen der Mieter/innen durch den Vermieter
Der Kanton Aargau hat die Drittmeldepflicht mit §10 im Register- und Meldegesetz (RMG) geregelt und Vermieter und Logisgeber dazu verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen den Einwohnerdiensten zu melden.
Die Portallösung der Drittmeldepflicht wurde neu realisiert, da die bestehende Lösung des Bundesamt für Statistik das Lebensende erreicht hat.
Die neue Lösung ist seit Januar 2020 nun unter dem folgenden Link zu erreichen: drittmeldung.ch. Sie dient dazu, Aus- und Einzüge von Mietern der entsprechenden Gemeinde mitzuteilen.
Wir bitten Sie, Ihre Meldungen direkt aus Ihrer Applikation oder über die neue Plattform zuzustellen. Sie helfen uns dabei, die Ein- und Auszüge schneller und medienbruchfrei zu verarbeiten.
Gemeindekanzlei Obermumpf
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