Publikationen der Gemeinde Obermumpf
Von: Gemeinde Obermumpf
Nachrichten aus Obermumpf: Ferienzeit; Reduzierte Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung \ Baugesuch; Öffentliche Auflage \ Transportkostenrückerstattung für auswärtigen Schulbesuch
Ferienzeit; Reduzierte Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Während der Ferienzeit ist die Gemeindeverwaltung reduziert geöffnet.
Ab Montag, 08. Juli 2019 bis und mit Freitag, 09. August 2019 gelten folgende spezielle Öffnungszeiten:
- 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Am Nachmittag bleibt die Gemeindeverwaltung jeweils geschlossen.
Selbstverständlich sind wir auch ausserhalb der Öffnungszeiten für Sie da. Für allfällige Termine setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (062 873 14 09 oder gemeindekanzlei@obermumpf.ch).
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung
Baugesuch; Öffentliche Auflage
- Bauherrschaft/Grundeigentümer: Frédéric und Leila Joris, Obermumpf
- Projektverfasser: Peter Bosshard, Zuzgen
- Bauprojekt: Gartenumgestaltung und Bau eines Swim-Spa's
- Ortslage: Parzelle Nr. 1279 (AGV 450), Talweg 3, Obermumpf
Dieses Baugesuch liegt in der Zeit vom 25. Juli 2019 bis 23. August 2019 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden.
Der Gemeinderat
Transportkostenrückerstattung für auswärtigen Schulbesuch
Für den Zeitraum des Schuljahrs 2018/2019 werden 80 % der Transportkosten für den Schulbesuch mit einem Schulweg über 5 km (Bezirksschule Möhlin und Rheinfelden) durch die Gemeinde zurückerstattet. Die entsprechenden originalen Quittungen sind bis 31. August 2019 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.
Damit die Auszahlung erfolgen kann, benötigt die Abteilung Finanzen eine Bank- oder Postverbindung (IBAN-Nummer). Der Anspruch auf den Gemeindebeitrag verfällt nach dieser Frist.
Abteilung Finanzen
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