Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 20.09. bis 20.10.2019 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Gemeinde Oberhof
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Nachrichten aus Oberhof: Gemeindeverwaltung geschlossen \ Keine Kehrichtabfuhr am Ostermontag; Nachholung am Mittwoch, 03.04.\ Häckseltour \ Ausserordentliche Gemeindeversammlung \ Rücktritt aus dem Gemeinderat
Nachrichten aus Oberhof: Keine Kehrichtabfuhr am Ostermontag; Nachholung am Mittwoch, 03.04. \ Gemeindeverwaltung geschlossen \ Ausserordentliche Gemeindeversammlung \ Baubewilligungen