Biodiversitätsinitiative bekommt Konkurrenz
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 4. Dezember 2020 mit der Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» befasst. Wie die Initiantinnen und Initianten will auch der Bundesrat die biologische Vielfalt stärker schützen. Die Initiative geht ihm aber zu weit. Daher hat er beschlossen, einen indirekten Gegenvorschlag zu erarbeiten.
Die am 8. September 2020 vom Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» mit 107‘885 gültigen Unterschriften eingereichte Volksinitiative «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» eingereichte Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» verlangt einen stärkeren Schutz der Biodiversität und Landschaft.
Mit einer Anpassung der Bundesverfassung will die Initiative den Bund und neu auch die Kantone zum Schutz und zur Schonung von Biodiversität und Landschaft verpflichten. Sie fordert dafür mehr Gelder der öffentlichen Hand.
Bundesrätliche Analyse
"Eine vielfältige Natur ist für unsere Gesellschaft und Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Doch die Biodiversität ist in der Schweiz in einem schlechten Zustand. Knapp die Hälfte der Lebensraumtypen sowie rund ein Drittel aller bekannten Pflanzen-, Tier- und Pilzarten sind bedroht. Dieser Rückgang setzt sich trotz der bisher ergriffenen Massnahmen fort".
Bundesrätliches Fazit
Für den Bundesrat ist daher klar, dass die biologische und landschaftliche Vielfalt stärker zu schützen und zu fördern ist Die Initiative geht dem Bundesrat aber zu weit. Sie würde seiner Meinung nach den Handlungsspielraum der Kantone im Landschaftsbereich übermässig einschränken. Der von der Initiative verlangte strengere Schutz stelle namentlich bei kleineren Schutzgebieten eine zu starke Einschränkung für die Wirtschaft und weitere Politikbereiche wie die Energiepolitik dar.
Der Bundesrat will der Initiative deshalb einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Im Mittelpunkt steht dabei das Ziel, 17 Prozent der Landesfläche als Biodiversitäts-Schutzgebiete auszuscheiden. An diesem Ziel hat sich der Bundesrat bereits 2012 in seiner Strategie Biodiversität Schweiz orientiert. Aktuell liegt der Anteil dieser Schutzflächen in der Schweiz bei 13,4 Prozent.
Nun will der Bundesrat das Flächenziel im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verankern. Erreichen lässt sich dieses Ziel gemäss Bundesrat beispielsweise mit der Ergänzung und Erweiterung regionaler und lokaler Biotope, dem bereits angestossenen Ausbau der Waldreservate oder der Revitalisierungen von Gewässern.
Neben dem Flächenziel soll der indirekte Gegenvorschlag folgende Eckpunkte enthalten:
- Der Artenschutz ist im städtischen Raum und in Agglomerationen zu stärken. Dies kann zum Beispiel durch naturnahe gestaltete Bereiche wie Grün- und Gewässerräume, Stadtwälder oder begrünte Dächer erfolgen. So lässt sich das Potenzial in Siedlungsflächen von Städten und Agglomerationen zugunsten der Biodiversität nutzen.
- Bestehende nationale Biotope sollen saniert werden. Dazu gehört etwa die Revitalisierung von Auen, um deren Erosion zu verhindern.
- Die Lebensräume von Wildtieren werden besser geschützt und vernetzt, und Wasser- und Zugvogelreservaten erhalten finanzielle Unterstützung. Bei diesen Massnahmen handelt es sich um die unbestrittenen Aspekte des revidierten Jagdgesetzes, das in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 verworfen worden ist.
- Im Bereich der Baukultur soll gesetzlich verankert werden, dass die Kantone die Bundesinventare in ihren Planungen berücksichtigen müssen. Diese Bestimmung besteht heute bereits auf Verordnungsstufe. Für Bund und Kantone werden deshalb keine weitergehenden Kompetenzen oder Pflichten geschaffen.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Dezember 2020 das UVEK beauftragt, ihm im Frühling 2021 in diesem Sinn eine Vorlage zur Anpassung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) zu unterbreiten.
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