Wirkung von Subventionen auf die Biodiversität
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat hat am 29. Januar 2025 den Fortschrittsbericht zur Verbesserung der Wirkung von Subventionen auf die Biodiversität zur Kenntnis genommen. Ausgewählte Subventionen wurden bereits vertieft überprüft. Die Prozesse sollen weiterentwickelt werden, auf weitere Vertiefungsstudien verzichtet der Bundesrat derzeit.
Die biodiversitätsrelevanten Subventionen des Bundes belaufen sich ohne den Grenzschutz im Landwirtschaftsbereich auf rund 10 Milliarden Franken pro Jahr. Acht Subventionen im Umfang von 3,3 Milliarden Franken pro Jahr wurden im Rahmen des Aktionsplans Biodiversität vertieft geprüft. Am 8. Dezember 2023 und am 19. Juni 2024 hat der Bundesrat die entsprechenden Vertiefungen zur Kenntnis genommen und die zuständigen Departemente mit gezielten Anpassungen zugunsten der Biodiversität beauftragt.
Gemäss dem Fortschrittsbericht, den der Bundesrat am 29. Januar 2025 zur Kenntnis genommen hat, werden die für die Biodiversität wichtigsten Subventionen entweder aktuell in einem umfassenderen Kontext überprüft (z.B. Agrarpolitik 2030+), wurden gerade erst eingeführt oder reformiert (z.B. Energiebereich) oder laufen aus (verschiedene Politikbereiche).
Der Bundesrat sieht deshalb zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bedarf für weitere Vertiefungen. Hingegen sollen die Prozesse weiterentwickelt werden, um künftig besser abschätzen zu können, welche Auswirkungen Subventionen auf die Biodiversität haben.
Bereits in den letzten Jahren wurden die Prozesse in der Verwaltung verbessert, so dass Auswirkungen von Subventionen auf die Biodiversität besser berücksichtigt werden. Bis Ende 2025 will der Bundesrat prüfen lassen, wie die Transparenz von Steuervergünstigungen weiter verbessert werden kann.
Entsprechende Aufträge hat er dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilt. Zudem hat er das UVEK beauftragt, bis Ende 2028 erneut einen Fortschrittsbericht zu unterbreiten und gegebenenfalls auch Vertiefungen und/oder Reformen vorzuschlagen.
Der Fortschrittsbericht geht auf einen Auftrag des Bundesrats von 2017 zurück, der im Rahmen des ersten Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz erteilt wurde. Gleichzeitig kommt die Schweiz damit einer Verpflichtung aus der internationalen Biodiversitätskonvention nach.
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