Biodiversität - Bundesrat beschliesst die zweite Phase des Aktionsplans
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. November 2024 die zweite Phase (2025 – 2030) des Aktionsplans zur Strategie Biodiversität Schweiz verabschiedet. Der Aktionsplan umfasst insbesondere Massnahmen gegen das Insektensterben, zur Anpassung der Biodiversität an den Klimawandel und zur Förderung der Artenvielfalt in den Siedlungen. Der Aktionsplan ergänzt die bestehenden Bestrebungen zum Schutz der Biodiversität in den verschiedenen Sektoralpolitiken wie der Landwirtschaft oder dem Wald. Derzeit investiert der Bund mehr als 600 Millionen Franken pro Jahr in die Biodiversität.
Um dem Verlust der Artenvielfalt entgegenzuwirken und die Leistungen der Artenvielfalt langfristig zu sichern, hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen ergriffen. So hat er im Jahr 2012 die Strategie Biodiversität Schweiz (vgl. Kasten) verabschiedet. Darauf folgte ein Aktionsplan, dessen erste Phase Ende 2024 abläuft.
Die erste Phase hat längerfristige Aktivitäten ausgelöst. Damit konnten etwa die finanziellen Mittel zugunsten der Biodiversität deutlich erhöht werden. Derzeit investiert der Bund insgesamt mehr als 600 Millionen Franken pro Jahr in die Biodiversität.
Diese Mittel kommen primär über die Direktzahlungen der Landwirtschaft sowie im Rahmen der Programmvereinbarungen im Umweltbereich den Kantonen etwa für den Naturschutz, die Revitalisierung von Gewässern oder die Waldbiodiversität zugute.
An seiner gestrigen Sitzung hat er die zweite Phase (2025 – 2030) des Aktionsplans zur Strategie Biodiversität Schweiz gutgeheissen. Der Aktionsplan adressiert bestehende Lücken, um insbesondere die Wirksamkeit der Programmvereinbarungen und Sektoralpolitiken zu verstärken. Er zielt zudem darauf ab, einen Beitrag zum Erreichen der Ziele des neuen globalen Biodiversitätsrahmens zu leisten.
Zu den vorerst 15 Massnahmen des Aktionsplans gehören beispielsweise die Identifizierung und Aufwertung von Flächen, die für die Insekten besonders wichtig sind, Massnahmen für Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume zur Anpassung an den Klimawandel und die verstärkte Unterstützung von Kantonen und Gemeinden bei der Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum.
Besonderes Gewicht erhält zudem die qualitative Aufwertung und die Vernetzung von Lebensräumen. Für diese Massnahmen stehen bis im Jahr 2030 insgesamt 24 Millionen Franken zur Verfügung.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass für den Erhalt der biologischen Vielfalt alle Sektoren ihre Verantwortung übernehmen und die Arbeiten daher gemeinsam angegangen werden müssen.
Aus diesem Grund sollen Bundesämter anderer Politikbereiche (z.B. Raumplanung, Landwirtschaft, Verkehr, internationale Zusammenarbeit) ebenfalls Massnahmen ausarbeiten. Diese werden die zweite Phase des Aktionsplans ergänzen. An seiner Sitzung vom 20. November 2024 hat der Bundesrat die beteiligten Bundesämter deshalb beauftragt, diese Massnahmen zu definieren und dem Bundesrat bis Ende 2025 vorzulegen.
Nationale und internationale Leitlinien
Der Aktionsplan orientiert sich sowohl an den Zielen der Strategie Biodiversität Schweiz als auch am neuen globalen Biodiversitätsrahmen, den die Schweiz an der internationalen Biodiversitäts-Konferenz 2022 in Montreal unterstützt hat.
Dieser Rahmen strebt als eines von 23 Zielen an, dass bis 2030 weltweit mindestens 30 Prozent («30by30») der Land- und Meeresflächen für die Biodiversität gesichert sind – entweder durch Schutzgebiete oder durch Bewirtschaftungsformen, die den Erhalt der Biodiversität sichern. Der Aktionsplan definiert die Liste der Gebiete, mit welchen die Schweiz zu diesem globalen Ziel beitragen will.
Die Strategie Biodiversität Schweiz
Seit 2012 verfügt die Schweiz über die Strategie Biodiversität Schweiz (SBS). Sie definiert die Schwerpunkte des Engagements des Bundes zur Erhaltung und Förderung der Arten und ihrer Lebensräume. 2017 hat der Bundesrat die Strategie mit einem Aktionsplan konkretisiert. Dieser ist in zwei Umsetzungsphasen (2017 – 2024 und 2025 – 2030) aufgeteilt. Der Aktionsplan Biodiversität wird gemeinsam von Bund, Kantonen und Dritten (Gemeinden, Verbänden, Forschung, Wirtschaft, Umweltorganisationen, Private) umgesetzt. Eine wissenschaftliche Analyse bestätigt, dass die SBS und insbesondere ihre zehn strategischen Ziele weiterhin ihre Gültigkeit haben. Auf dieser Basis hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 20. November 2024 entschieden, die Gültigkeit der Strategie bis 2030 zu verlängern.
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