Bundesrat streicht Gelder für Landschaftsfonds
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 die Erneuerung des Fonds Landschaft Schweiz (FLS) um weitere zehn Jahre abgelehnt.
INFO
Der FLS wurde 1991 anlässlich der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft gegründet und mit fünfzig Millionen Franken dotiert. Damit sollte für die Bevölkerung und für kommende Generationen "etwas von bleibendem Wert" geschaffen werden. Die Rechtsgrundlage, der Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften, trat am 1. August 1991 in Kraft und war vorerst bis zum 31. Juli 2001 befristet.
Am 23. September 1999 bewilligte das Parlament eine Verlängerung des Bundesbeschlusses bis zum 31. Juli 2011. Der Fonds wurde nochmals mit fünfzig Millionen Franken dotiert.
Eine zweite Verlängerung um zehn Jahre (bis 31. Juli 2021) sowie weitere fünfzig Millionen Franken hat das Parlament am 18. Juni 2010 bewilligt. Seit 1991 hat der FLS bis dato rund 2’500 Projekte zur Pflege und Aufwertung traditioneller Kulturlandschaften in allen Landesteilen unterstützt.
Im Hinblick auf eine weitere Verlängerung des FLS bis 2031 hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) gesetzliche Grundlagen für die Verlängerung des Fonds) bis 2031 ausgearbeitet. Für die neue Laufzeit soll der Fonds wiederum mit einem Bundesbeitrag von fünfzig Millionen Franken ausgestattet werden.
Beschluss Bundesrat
Der Bundesrat hat nun am 7. November 2018 die von der UREK-S vorgeschlagene Verlängerung und finanzielle Aufstockung abgelehnt. Er ist der Meinung, dass der Bund aus ordnungspolitischen Gründen keine weiteren Einlagen in den Fonds leisten sollte.
Zum einen habe auch das Parlament bei der Äufnung des Fonds zur 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft eine einmalige Einlage des Bundes vorgesehen. Zum andern täten Spezialfonds Parallelhaushalte neben dem ordentlichen Bundeshaushalt bilden sowie die Komplexität der Bundesrechnung erhöhen und damit deren Transparenz verringern.
Das Parlament wird über die parlamentarische Initiative entscheiden.
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