Griffigeres Raumplanungsgesetz für Landschaft, Boden und Biodiversität
Von: lid/f24.ch
Die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes des Bundesrats bringe wichtige Konkretisierungen. Diese reichten aber nicht, um die Ziele des Landschaftskonzepts, der Bodenstrategie und der Biodiversitätsstrategie des Bundes zu erreichen, monieren die Akademien der Wissenschaften Schweiz.
Mit dem Landschaftskonzept Schweiz, dem Vorrang der Innenentwicklung vor einer Aussenentwicklung, der Strategie Biodiversität, der Strategie Baukultur und der Bodenstrategie habe der Bund in den letzten Jahren kohärente Richtlinien geschaffen, an denen sich das neue Raumplanungsgesetz bei der Planung baulicher Tätigkeiten nun orientieren sollte, ist SCNAT überzeugt. (unsplash)
Expertinnen und Experten des Forums Landschaft, Alpen, Pärke der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz fordern in einer Stellungnahme ein deutlich schärferes Raumplanungsgesetz.
Dass der Bundesrat sich für eine bessere Trennung von Bau- und Nichtbaugebieten einsetze und Bestimmungen für die Begrenzung des Bauens in Nichtbaugebieten auf Verfassungsstufe in den Gesetzesvorschlag aufgenommen habe, werde begrüsst, heisst es in einer Mitteilung. Um den bestehenden Bauboom ausserhalb der Bauzonen aber wirklich zu stoppen, müsse das Gesetz deutlich geschärft werden.
Die im Vorschlag aufgeführten Regelungen machten den Bau von Anlagen in Nichtbaugebieten nämlich sogar noch attraktiver als bisher, wird kritisiert. Insbesondere müssten die bereits heute viel zu zahlreichen Ausnahmen reduziert statt wie vorgesehen erweitert werden.
Die Trennung von Bau- und Nichtbaugebieten solle nicht zuletzt die nachhaltige Nutzung der Kulturlandschaft sicherstellen. Hierzu gehörten die Erhaltung der Landschafts- und Bodenqualität und der Biodiversität. Die Landschaft müsse deshalb unter anderem als Ganzes verstanden und geplant werden und der Kompensations- und Aufwertungsansatz müsse überdacht werden.
Es brauche eine ganzheitlichere Werthaltung und ein baukulturelles Verständnis mit einem Blick auf die Landschaft als Ganzes, gemeinsame Regeln sowie bessere Koordination und Planungspflicht. Der gegenwärtige Ansatz würde sämtliche langjährige Bemühungen zur Erhaltung der Landschaftsqualität und schützenswerter Gebäude ausserhalb der Bauzone zunichtemachen.
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