Publikationen der Gemeinde Münchwilen
Von: Gemeinde Münchwilen
Nachrichten aus Münchwilen: Gemeindeversammlungen \ Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und Kehrichtabfuhr über Maria Empfängnis \ Wichtige Termine im Jahr 2023 \ Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW sind unterwegs \ Erteilte Baubewilligung im vereinfachten Verfahren \ Baugesuche \ Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Gemeindeversammlungen
Diesen Freitag finden die Gemeindeversammlungen in der Turnhalle statt. Um 19.30 Uhr beginnt jene der Ortsbürger, um 20.00 Uhr wird die Versammlung der Einwohner durchgeführt.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und Kehrichtabfuhr über Maria Empfängnis
Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben über Maria Empfängnis am Donnerstag, 8. Dezember 2022, geschlossen. In dringenden Fällen erhalten Sie Auskunft unter Tel. 062 866 60 30. Wir wünschen Ihnen einen schönen und erholsamen Feiertag.
Am Donnerstag, 8. Dezember 2022 (Maria Empfängnis) findet keine Kehrichtabfuhr statt. Die Abfuhr wird am Freitag, 9. Dezember 2022 nachgeholt. Bereitstellung des Kehrichts um 7.00 Uhr.
Wir bitten um Kenntnisnahme. Besten Dank.
Wichtige Termine im Jahr 2023
- 01.01.2023 Neujahrs- und Neuzuzügerapéro
- 12.03.2023 Eidg. und kant. Abstimmungen
- 16.06.2023 Sommer-Gemeindeversammlung
- 18.06.2023 Eidg. und kant. Abstimmungen
- 18.06.2023 Slow Up Hochrhein
- 01.08.2023 Bundesfeier
- 17.08.2023 Mittagessen mit Jubilaren
- 25.08.2023 Jungbürgerfeier
- 19.09.2023 Seniorenanlass
- 22.10.2023 Nationalrats- und Ständeratswahlen
- 17.11.2023 Winter-Gemeindeversammlung
- 19.11.2023 Allfälliger 2. Wahlgang Ständeratswahlen
Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW sind unterwegs
Vom 3. Dezember 2022 bis 12. Januar 2023 sind die Zählerableserinnen und -ableser der AEW Energie AG in rund 80 Gemeinden unterwegs.
Die Stromzähler der AEW Haushaltskundinnen und -kunden werden in der Regel einmal im Jahr abgelesen. Vom 3. Dezember 2022 bis 12. Januar 2023 sind die Zählerableserinnen und -ableser im AEW Netzgebiet (www.aew.ch/netzgebiet) unterwegs. Davon ausgenommen sind Gemeinden, die bereits mit fernausgelesenen Smart Meter Zählern ausgerüstet sind.
Die Ablesungen werden unter Einhaltung der aktuellen Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG durchgeführt. Die AEW bittet ihre Kunden, den Ableserinnen und Ablesern den Zugang zu den Zählern zu gewähren.
All jene, die ihren Zählerstand selbst ablesen möchten, finden unter www.aew.ch/ablesung eine Anleitung und das Meldeformular. Die Stromrechnungen werden im Januar 2023 versendet. Die Zählerableserinnen und -ableser können sich auf Wunsch durch einen AEW Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW Leuchtweste gekleidet.
«Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW-Ableser nicht ausweisen kann an den AEW Kundenservice unter 062 834 22 22» rät Marc Ritter, CEO der AEW Energie AG.
Erteilte Baubewilligung im vereinfachten Verfahren
- Bauherrschaft: Antje und Ulrich Brunner, Biffigstrasse 16, 4333 Münchwilen
- Grundeigentümer: do.
- Projektverfasserin: R. Spaar Haustechnik AG, Hauptstrasse 2, 5074 Eiken
- Lage: Parzelle 1320, Biffigstrasse 16, 4333 Münchwilen
- Bauvorhaben: Sanierung der Heizungsanlage
Baugesuche
- Bauherrschaft: Denz Martin, Hertensteinstrasse 22, 6353 Weggis
- Grundeigentümerin: Denz Doris, Oberdorf 7, 4333 Münchwilen
- Projektverfasser: m3 Raumsanierungen, Hauptstrasse 81, 5070 Frick
- Lage: Parzelle 529, Oberdorf 9, 4333 Münchwilen
- Bauvorhaben: Photovoltaikanlage Indach
- Bauherrschaft: Baukonsortium Galgenrain, Veilchenweg 8, 5074 Eiken
- Grundeigentümerin: Bussinger Doris, Veilchenweg 8, 5074 Eiken
- Projektverfasserin: Thomas Bussinger AG, Veilchenweg 8, 5074 Eiken
- Lage: Parzelle 471, Galgenrain, 4333 Münchwilen
- Bauvorhaben: 3-Familienhaus mit Büro
Die Baugesuche liegen vom 24. November 2022 bis zum 23. Dezember 2022 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Einwendungen gegen diese Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Münchwilen zu richten. Eine allfällige Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
In letzter Zeit wurde der Gemeinde vermehrt gemeldet, dass entlang von verschiedenen Gemeindestrassen Sträucher und Büsche in den Strassenraum hineinwachsen.
Pflanzen, die auf Gehwege und Strassen hinaushängen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind solche Behinderungen bei Strasseneinmündungen.
Die Liegenschaftsbesitzer werden gebeten, die auf die Strassen, Plätze und Gehwege hineinwachsenden Bäume, Sträucher und Hecken zurückzuschneiden.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in einer Höhe zwischen 60 Zentimeter und drei Meter ab Strassenniveau gewährleistet sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die Strassennamentafeln und die Strassenlampen nicht verdeckt werden.
Die Grundeigentümer werden gebeten, das entsprechende Zurückschneiden vorzunehmen.
Der Gemeinderat dankt im Namen der Verkehrsteilnehmenden für das Verständnis.
Gemeindekanzlei Münchwilen
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