Publikationen der Gemeinde Münchwilen
Von: Gemeinde Münchwilen
Nachrichten aus Münchwilen: Baubewilligung \ Baugesuche \ Leinenpflicht für Hunde \ Tretrecht \ Einbürgerungsgesuch \
Erteilte Baubewilligung im vereinfachten Verfahren
- Bauherrschaft: FW Tankstellen AG, Steinerstrasse 6, 4333 Münchwilen
- Grundeigentümer: do.
- Projektverfasser: do.
- Lage: Parzelle 102, Steinerstrasse 6, 4333 Münchwilen
- Bauvorhaben: 3 Beton-Elementgaragen
Baugesuche
- Bauherrschaft: Denz Doris, Oberdorf 7, 4333 Münchwilen
- Grundeigentümer: do.
- Projektverfasserin: USW Baudienstleistungen GmbH, Langmattstr. 15, 5064 Wittnau
- Lage: Parzelle 527, Oberdorf 7, 4333 Münchwilen
- Bauvorhaben: Diesel-Notstromanlage mit Aussenkamin
- Bauherrschaft: Thomas und Nicole Schmid, Dellstrasse 14, 4333 Münchwilen
- Grundeigentümer: do.
- Projektverfasser: Thomas Schmid, Dellstrasse 14, 4333 Münchwilen
- Lage: Parzelle 1806, Dellstrasse 14, 4333 Münchwilen
- Bauvorhaben: Dachfenstereinbau und Kamin
Die Baugesuche liegen vom 23. März 2023 bis zum 21. April 2023 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Einwendungen gegen diese Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Münchwilen AG zu richten. Eine allfällige Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Leinenpflicht für Hunde
Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten. Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben:
„Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.“
Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten.
Tretrecht
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet, beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist.
Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 1. April bis zum 31. Oktober zu verzichten.
Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten.
Einbürgerungsgesuch für ordentliche Einbürgerung
Folgende Person hat ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung in der Gemeinde Münchwilen AG eingereicht:
► Repp Eduard (m), geb. 1975, aus Deutschland, Biffigstrasse 1
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Münchwilen eine schriftliche Eingabe zu einem einzelnen Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in die jeweilige Beurteilung einfliessen lassen.
Gemeindekanzlei Münchwilen
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