Bauvorhaben: Abbruch/Rückbau best. Einfamilienhaus und Garage
Die Baugesuche liegen vom 2. September 2021 bis zum 1. Oktober 2021 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Einwendungen gegen diese Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Münchwilen zu richten. Eine allfällige Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Gemeindekanzlei Münchwilen
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Nachrichten aus Münchwilen: Einwohnergemeindeversammlung und Ortsbürgergemeindeversammlung ; Traktanden \ Einbürgerungsgesuch für ordentliche Einbürgerung \ De schnällscht Fricktaler; Di schnällscht Fricktaleri \ SBB-Tageskarte...