Publikationen der Gemeinde Münchwilen
Von: Gemeinde Münchwilen
Nachrichten aus Münchwilen: Altpapiersammlung \ Auflage Waldgrenzenplan Kanton Aargau \ Erinnerung Seniorenausflug 3. September 2019
Altpapiersammlung
Die nächste Papiersammlung findet am Montag, 26. August 2019, statt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass das Papier zu bündeln ist. Nicht ins Altpapier gehören Blumen- und Kohlepapiere, Waschmitteltrommeln, Tierfutterverpackungen, Folien, Plastik und andere Kunststoffe, Tetra-Packungen, sowie Futtermittelsäcke. Solches Material wird stehen gelassen. Der Karton ist zu zerlegen und ebenfalls verschnürt bereitzustellen.
Wir bitten Sie, das Altpapier und die Kartons ab 07.00 Uhr des Sammeltages gut sichtbar am Strassenrand zu deponieren.
Auflage Waldgrenzenplan Kanton Aargau
Am 1. Januar 2019 ist die Änderung des Waldgesetzes des Kantons Aargau (AWaG) vom 1.Juli 1997 in Kraft getreten. Gemäss § 3 Abs. 3AWaG erlässt der Kanton flächendeckend für den gesamten Kanton Aargau einen rechtsverbindlichen Waldgrenzenplan. Bestockungen ausserhalb des festgelegten Waldareals gelten nicht als Wald.
Die Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt legt den Waldgrenzenplan in den Gemeinden des Kantons Aargau während 30 Tagen, vom 1. September bis 30. September 2019, zur Einsicht auf.
Die Gemeinden bestimmen die Form der Einsichtnahme. Diese kann namentlich über einen Internetzugang oder durch gedruckte Auszüge erfolgen. Der Waldgrenzenplan ist während der Auflagefrist in elektronischer Form auch auf dem Internetportal der Abteilung Wald (www.ag.ch/wald) einsehbar.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Allfällige Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Vorbehalten bleibt Art. 46 des Bundesgesetzesüber den Wald vom 4. Oktober 1991.
Wer es unterlässt, Einsprache zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten. Gemäss§ 33a Abs. 4 AWaG haben Einsprachen und Beschwerden gegen den Erlass des Waldgrenzenplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit sie die Rechtmittelinstanz gewährt.
Erinnerung Seniorenausflug 3. September 2019
Der Seniorenausflug findet am Dienstag, 3. September 2019 statt. Die Einladungen wurden bereits verschickt.
Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme.
Gemeindekanzlei Münchwilen
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