Nachrichten aus Münchwilen: Erschliessung Lienechtweg; Baubeginn \ 2016-10 Baugesuch Shemshedin Ajredini \ Rückzug Baugesuch \ Baugesuch \ Erteilte Baubewilligungen \ Feuern im Freien in Wohngebieten \ Jubiläum Turnverein und Grümpeli
Erschliessung Lienechtweg / Baubeginn Am 2. September 2019 wird die Firma Ziegler AG, Sisseln, mit den Bauarbeiten für die Erschliessung Lienechtweg beginnen. Das Projekt umfasst den Strassenausbau, den Neubau von Schmutz- und Sauberwasserleitung sowie den Neubau der Wasserleitung. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Ende April 2020. Die Bauunternehmung und die Projektleitung sind bestrebt, die notwendigen Bauarbeiten mit grosser Rücksichtnahme auf die Anwohner auszuführen. Die betroffenen Anwohner werden mit einem separaten Schreiben im Detail über Einschränkungen informiert. Wir bitten um Kenntnisnahme und Verständnis für die bevorstehenden Bauarbeiten.
2016-10 Baugesuch Shemshedin Ajredini, Sanierung und Umnutzung Bauernhaus in ein 2-Familienhaus, Aufhebung Baustopp und Erteilung Baubewilligung Der Gemeinderat erteilte Shemshedin Ajredini, 5074 Eiken, die Baubewilligung für die Sanierung und Umnutzung des bestehenden Bauernhauses in ein 2-Familienhaus auf der Parzelle 1106, Dorfstrasse 6.
Rückzug Baugesuch Mit Schreiben vom 21. August 2019 teilen Hemen und Cecilia Salai, Färbistweg 8, 4333 Münchwilen, mit, dass sie das eingereichte Baugesuch 2018-26 vom 5. Februar 2019 auf der Parzelle 1370 zurückziehen.
Baugesuch
Bauherrschaft: Hemen und Cecilia Salai, Färbistweg 8, 4333 Münchwilen
Das Baugesuch liegt vom 29. August 2019 bis 27. September 2019 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Münchwilen zu richten. Eine allfällige Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Feuern im Freien in Wohngebieten Gemäss § 52 Absatz 1 der Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer (V EG UWR) vom 14. Mai 2008 ist in Wohngebieten das Verbrennen von natürlichen Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien verboten. Wer seine Abfälle privat verbrennt, verursacht deutlich mehr Emissionen und schadet damit seinen Mitmenschen, sich selber und der Umwelt. Naturbelassenes Holz muss mindestens ein Jahr trocknen, bevor es so trocken ist, dass es raucharm verbrennt. Grosse Feuer können die Feinstaubbelastung zusätzlich erhöhen. Gemeindekanzlei Münchwilen
Jubiläum Turnverein und Grümpeli übernächsten Samstag Bald ist es wieder soweit. Am übernächsten Samstag (7. Sept. 2019) werden sich die Mannschaften im Handball messen. Ein spezielles Augenmerk wird auf die originelle Bekleidung gelegt (Fotos unter www.gtv-muenchwilen.ch; Turnverein < Fotos < Sportanlässe < Grümpelturniere). Vom Frauenturnverein wird eine Festwirtschaft geführt. Am Abend wird das 100-jährige Bestehen des Turnvereins mit einem kleinen Festakt und einer Live-Band gefeiert. Reservieren Sie sich diesen Samstag und kommen Sie vorbei. Vorstand FTV und GTV Münchwilen «Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»