Publikationen der Gemeinde Münchwilen
Von: Gemeinde Münchwilen
Nachrichten aus Münchwilen: Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung \ Grabräumungen \ Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW sind unterwegs
Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 wie folgt veröffentlicht:
Ortsbürgergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Juni 2024
- Genehmigung des Budgets 2025
Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst.
Einwohnergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 14. Juni 2024
- Genehmigung des Budgets 2025 mit einem Steuerfuss von 113%
- Zusicherung des Bürgerrechts an Giovanni Angelo Lo Giudice und Tochter Serena
Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung (ausser Traktandum 3 Einbürgerung) unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten bis zum Ablauf der Referendumsfrist am 27. Dezember 2024 ergriffen werden.
Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann für die Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden.
Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Grabräumungen
Auf dem Friedhof Münchwilen AG werden ab dem 31. März 2025 Grabräumungen stattfinden. Davon betroffen sind die Gräber 173 bis 188.
Die Angehörigen wurden bereits schriftlich entsprechend informiert, dass Grabsteine und Pflanzen bis 28. März 2025 abgeräumt werden können.
Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW sind unterwegs
Die Stromzähler der AEW Haushaltskundinnen und -kunden werden in der Regel einmal im Jahr abgelesen. Vom 6. bis 23. Dezember 2024 sind die Zählerableserinnen und -ableser im AEW Netzgebiet (www.aew.ch/netzgebiet) unterwegs.
Ausgenommen sind Gemeinden, die bereits mit fernauslesbaren Smart Meter Zählern ausgerüstet sind. Anhand dieser Ablesedaten wird die Jahresrechnung erstellt. All jene, die ihren Zählerstand Ende Jahr selbst ablesen möchten, finden unter www.aew.ch/ablesung eine Anleitung und das Meldeformular.
Die Zählerstände können mit dem Onlineformular bis spätestens 5. Januar 2025 übermittelt werden. Die Stromrechnungen werden im Januar 2025 versendet. Die Zählerableserinnen und -ableser können sich auf Wunsch durch einen AEW Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW Leuchtweste gekleidet.
Die AEW bittet ihre Kunden, den Ableserinnen und Ablesern den Zugang zu den Zählern zu gewähren. «Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW Ableser nicht ausweisen kann, an den AEW Kundenservice unter 062 834 22 22» rät Bernhard Mayerhofer, Leiter Geschäftsbereich Markt der AEW Energie AG.
Gemeindekanzlei Mücnwilen
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