Ausbaupläne Flughafen Zürich
Von: mm/f24.ch
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Plangenehmigungsverfahren für den Neubau des Docks A und des Kontrollturms am Flughafen Zürich eröffnet. Die beiden Neubauten ersetzen das über 30-jährige Dock A mit dem heutigen Kontrollturm und werden nördlich davon gebaut
llustrationen neues Dock A und neuer Tower (Foto: © Flughafen Zürich AG)
Das heutige Dock A wurde als zusammenhängender Gebäudetrakt mit dem Kontrollturm - in der Fachsprache «Tower» genannt - 1985 in Betrieb genommen. Nach mehr als 35 Betriebsjahren haben sie das Ende der Lebensdauer erreicht, da sie die heutigen Anforderungen an die Funktionalität und Nachhaltigkeit von Flughafengebäuden nur unzureichend erfüllen.
Eine umfangreiche Standortevaluation kommt zum Schluss, dass ein neues Dock nördlich des heutigen Docks A gebaut werden soll. Der Bau kann während des laufenden Flughafenbetriebs erfolgen.
Für die Passagiere bringt das neue Dock A eine höhere Aufenthaltsqualität, mehr Sicht aufs Vorfeld dank den grossen Fensterfronten und grosszügigen Wartezonen an den Gates. Ausserdem wird das Retail- und Gastroangebot in der neuen Dock-Wurzel entsprechend ergänzt. Die heutigen kurzen Wege, die von den Passagieren am Flughafen Zürich geschätzt werden, bleiben weiterhin bestehen.
Zur Koordination der Baumassnahmen wurde das Programm «Entwicklung Flughafenkopf» geschaffen. Es umfasst das Hauptprojekt Dock A, den Neubau des Towers sowie mehrere Teilprojekte. Nach Abschluss der Bauarbeiten des Docks A wird der Tower in das Terminal eingebettet sein und östlich vom heutigen Standort zu stehen kommen (siehe Titelbild).
Öffentliche Auflage
Vom 16. November bis und mit 15. Dezember 2023 werden die Plangenehmigungsgesuche der Flughafen Zürich AG (FZAG) für die beiden Projekte inklusive Umweltverträglichkeitsberichte in der Stadt Kloten öffentlich aufgelegt sowie im Internet auf www.afm.zh.ch/auflagen veröffentlicht.
Nach der öffentlichen Auflage wird das BAZL die Stellungnahmen und allfällige Einsprachen prüfen und die Fachstellen des Bundes sowie die FZAG anhören. Danach wird das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK über das Vorhaben entscheiden.
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