1,3 Mrd. Franken für Schienengüterverkehrs und öV
Von: mm/f24.ch
Auch die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie des Schienengüterverkehrs haben in der Corona-Pandemie wegen der eingebrochenen Nachfrage grosse finanzielle Verluste erlitten. Diese können sie aus eigener Kraft nicht vollständig kompensieren. Der Bundesrat will deshalb durch verschiedene Massnahmen sicherstellen, dass die Unternehmen zahlungsfähig bleiben und das Transportangebot nicht eingeschränkt werden muss. Der Bundesrat sieht hierfür 800 Millionen Franken vor. Er hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 die Vernehmlassung zu den erforderlichen Gesetzesanpassungen eröffnet. Diese dauert bis am 22. Juli.
Die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus haben den öffentlichen Verkehr (öV) und den Schienengüterverkehr stark getroffen. Aufgrund der Empfehlung des Bundesrats, möglichst Zuhause zu bleiben, sank die Nachfrage im öV um bis zu 80 Prozent und normalisiert sich nur langsam. Da viele Betriebe schliessen mussten, verzeichneten die Bahnen auch im Güterverkehr einen starken Rückgang.
Die Folge sind hohe Ertragsausfälle. Da die Unternehmen im bestellten öffentlichen Verkehr und bei der Eisenbahninfrastruktur keine Gewinne einplanen dürfen, können sie nur einen Teil der Einnahmenausfälle kompensieren – über die Auflösung von Reserven oder Minderausgaben während der Pandemie. Damit die Transportketten nicht unterbrochen werden und die Unternehmen ihre wichtigen Aufgaben weiter erfüllen können, braucht es finanzielle Unterstützungsmassnahmen.
Das Parlament hat mit der Annahme einer Motion der Verkehrskommission des Nationalrats vom Bundesrat die Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage verlangt. Der Bundesrat hat nun eine Vorlage mit folgenden Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt:
- Regionaler Personenverkehr (RPV): Deckung des Defizits, das in der Jahresrechnung 2020 ausgewiesen wird. Der Beitrag wird durch Bund und Kantone gemäss dem üblichen Verteilschlüssel finanziert. Die Unternehmen müssen sich im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an den Kosten beteiligen, zum Beispiel durch die vollständige Auflösung aller Reserven.
- Ortsverkehr: Einmaliger Pauschalbetrag des Bundes an die Defizite der Transportunternehmen im Ortsverkehr für das Jahr 2020 zur Entlastung von Kantonen und Gemeinden. Das entspricht einem Anliegen des Parlaments (überwiesene Motionen). Daher ist dies auch Bestandteil der Vernehmlassungsvorlage. Der Bundesrat beurteilt dies aber skeptisch.
- Schienengüterverkehr: Aussetzen des Abbaupfads bei den Abgeltungen im alpenquerenden kombinierten Verkehr für die Jahre 2020 und 2021. Vereinfachtes Verfahren zur Defizitdeckung im Schienengüterverkehr und bei anderen für die Verlagerung wichtigen Unternehmen in Form eines einmaligen Beitrages.
- Bahninfrastruktur: Verzicht auf eine Rückzahlung der Bevorschussung des Bahninfrastrukturfonds (BIF) in den Jahren 2020 und 2021. Dadurch können die nötigen Mittel für den Substanzerhalt und den Ausbau des Bahnnetzes gesichert werden. Die Ertragsausfälle der Infrastrukturbetreiberinnen werden durch Nachträge zu bestehenden Leistungsvereinbarungen kompensiert.
Die Massnahmen würden nach Meinung des Bundesrates den betroffenen Akteuren die nötige Planungssicherheit bringen und könnten schnell in die Wege geleitet werden.
500 Millionen für die SBB
Die Massnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie haben auch bei der SBB zu einem drastischen Einbruch geführt. Wie andere Unternehmen der Branche haben auch die SBB ihr Angebot im Personenverkehr während des Lockdowns um rund 25 Prozent zurückgefahren. Die hohen Ertragsausfälle insbesondere im Personenverkehr haben dazu geführt, dass die Liquidität der SBB rasch abgenommen hat. Das Unternehmen ist deshalb dringend auf zusätzliche Mittel angewiesen.
Der Bundesrat hat deshalb entschieden, die bestehende Vereinbarung über die Darlehensgewährung im Tresoreriebereich zwischen der Eigenossenschaft (vertreten durch die Eidgenössische Finanzverwaltung EFV) und der SBB anzupassen. Dies stellt eine rasch umsetzbare Lösung dar.
Der Bundesrat hat die EFV beauftragt, die in dieser Vereinbarung festgelegte Obergrenze von 200 Millionen für Kredite mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr auf 750 Millionen Franken zu erhöhen. Die effektiv bei der Bundestresorerie abgerufenen kurzfristigen Darlehen werden marktüblich verzinst. Damit kann die Zahlungsfähigkeit der SBB bis Ende 2020 gewährleistet werden.
Die SBB wird im Herbst 2020 eine neue mittelfristige Unternehmensplanung für die Jahre 2021-2026 vorlegen. Darin werden auch die Unsicherheiten in Bezug auf die Entwicklung der Nachfrage im Personenverkehr berücksichtigt. Auf dieser Basis werden Entscheide über weitere Massnahmen zur mittelfristigen Finanzierung der SBB gefällt werden.
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