Identifizierungspflicht für Katzen
Von: mm/f24.ch
Mit einer Motion will die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) den Bundesrat beauftragen, die Pflicht zur elektronischen Identifizierung aller Katzen einzuführen (9 zu 9 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin).
Nicht identifizierte Katzen sollen ohne Einverständnis der Besitzerinnen und Besitzer sterilisiert werden. Der Bundesrat soll die Tierschutzorganisationen bei Sterilisierungskampagnen für verwilderte Hauskatzen unterstützen. Die Kommission will damit die Problematik der Streunerkatzen angehen.
In der Schweiz gibt es über 100‘000 Streunerkatzen. Diese leiden oft an Krankheiten und nicht selten sterben sie unter grossen Qualen. Es ist offensichtlich, dass das heutige Gesetz lückenhaft ist.
Gleichzeitig können Katzenbesitzerinnen und -besitzer nicht verpflichtet werden, ihre Tiere zu kastrieren. Deshalb soll die elektronische Identifizierung ermöglichen, herumstreunende Katzen (verwilderte Katzen) von Katzen zu unterscheiden, die eine Besitzerin bzw. einen Besitzer haben. Auf diese Weise lassen sich Kastrationskampagnen gezielter durchführen.
Die verschiedenen Tierschutzorganisationen sind sehr aktiv in diesem Bereich. Der Staat soll hier ebenfalls seinen Beitrag leisten und zur Umsetzung des eigenen Gesetzes beitragen.
Mit der obligatorischen Kennzeichnung der Katzen können Besitzerinnen und Besitzer - auch zukünftige - besser zur Verantwortung gezogen werden. Die Rückgabe einer entlaufenen Katze an die Besitzerin oder den Besitzer kann schneller und einfacher erfolgen. Ausserdem werden den betroffenen Katzen lange Aufenthalte im Tierheim erspart und bei Verkehrsunfällen werden sie rasch identifiziert.
Ein Tier zu halten bringe nicht nur Freude und Zufriedenheit, sondern sei auch mit Pflichten verbundenm, konstatiert die Kommissionsmehrheit. Die elektronische Identifizierung von Katzen müsse daher - ebenso wie die prophylaktischen Behandlungen - zur Regel werden. Für Hunde gelten entsprechende Pflichten im Übrigen bereits seit Jahren. Aus all diesen Gründen ist nach Meinung der WBK-N die Kennzeichnungspflicht sinnvoll.
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