Fluggesellschaften sollen Passagiere, die gegen die Verhaltensregeln an Bord verstossen, in Zukunft einfacher gerichtlich belangen können. Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, das Protokoll vom 4. April 2014 zur Änderung des Abkommens über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen entsprechend anzupassen (Abkommen von Tokio).
Das in Montreal verabschiedete Protokoll verbessert das Abkommen von Tokio. Es trägt der wachsenden Anzahl renitenter Fluggäste Rechnung. In den letzten Jahren nahmen die Zwischenfälle mit Passagieren deutlich zu, welche die Verhaltensregeln an Bord eines Flugzeuges nicht befolgten und die Anweisungen der Crew missachteten.
In mehreren Fällen gefährdete dies die Sicherheit des Flugzeugs, vereinzelt mussten sogar ungeplante Zwischenlandungen eingelegt werden, um störende Personen aus Sicherheitsgründen abzusetzen. In der Vergangenheit konnten so genannte «unruly passengers (widerspenstige Passagiere)» gerichtlich nicht belangt werden, hauptsächlich mangels gerichtlicher Zuständigkeit des Staates, in dem das Flugzeug zur Landung gezwungen war.
Daher erfolgt mit der Änderung des Protokolls eine zusätzliche obligatorische Gerichtsbarkeit des Halter- wie auch des Landestaates. Als weitere Änderung hält das Protokoll eine Liste der schwersten Straftaten fest (körperliche Angriffe oder Androhungen eines solchen Angriffs, Verweigerung von Anordnungen des Flugpersonals). Ausserdem sieht das Protokoll Schadenersatzansprüche gegenüber Personen vor, die aufgrund ihres renitenten Verhaltens abgesetzt wurden.
Das Protokoll ist Teil multilateraler Rechtsvorschriften der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), bei der die Schweiz Mitglied ist.
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