Der Strassenverkehr ist die grösste Lärmquelle in der Schweiz. Obschon die Kantone ihre Anstrengungen in den letzten Jahren intensiviert haben, sind auch heute noch mehr als eine Million Personen an ihrem Wohnort übermässigem Strassenlärm ausgesetzt. An seiner Sitzung vom 27. April 2022 hat der Bundesrat beschlossen, die finanzielle Unterstützung der Kantone für Massnahmen gegen Strassenlärm zu verstärken. Dazu hat er einen Kredit von 52 Millionen Franken bis 2024 bewilligt.
Im Mai 2021 genehmigte der Bundesrat die Revision der Lärmschutz-Verordnung (LSV). Die Anpassung der LSV diente einerseits dazu, die Bekämpfung des Strassenlärms neu als Daueraufgabe zu definieren, und andererseits sollte die Finanzierung der Lärmsanierung der Strassen sichergestellt werden.
Damit die Kantone ihre Anstrengungen fortsetzen können, hat der Bundesrat die Weiterführung der finanziellen Unterstützung und für den Zeitraum 2023–2024 eine Erhöhung der Bundesbeiträge auf 26 Millionen Franken pro Jahr beschlossen.
Die Beiträge des Bundes entsprechen rund zwanzig Prozent der von den Kantonen eingesetzten Mittel. Sie sollen für Massnahmen an der Quelle verwendet werden, wie lärmarme Strassenbeläge und Geschwindigkeitsreduktionen, die sich für den Schutz der Bevölkerung als sehr wirksam erwiesen haben. Mit dem neuen vom Bundesrat bewilligten Betrag können Vorhaben zum dauerhaften Schutz der Personen, die übermässigem Strassenlärm ausgesetzt sind, durchgeführt werden.
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