Der Bundesrat befürwortet eine Motion, die dem Schreddern von männlichen Küken ein Ende bereiten will.
Die von der Wissenschafts-Kommission des Nationalrats eingereichte Motion verlangt eine Änderung der Tierschutzverordnung. Nach dieser ist aktuell das Schreddern lebender Küken erlaubt. Das widerspricht nach Ansicht der Kommission Artikel 1 des Tierschutzgesetzes, nach diesem die Würde und das Wohlergehen der Tiere geschützt werden soll. Es komme bei schlecht eingestellten Messern vor, dass den Küken lediglich die Füsse abgeschnitten würden, sie aber noch lebten.
Während weibliche Küken zu Legehennen aufgezogen werden, werden die männlichen Eintagesküken getötet. Sie werden vergast oder geschreddert. Dies, weil sie weder Eier legen, noch gut für die Mast geeignet sind. Künftig könnte die Geschlechtsbestimmung bereits im Ei dieses Problem lösen. In Deutschland sind solche Eier bereits im Handel erhältlich.
Ethisch gesehen kann man sich fragen, ob es akzeptabel ist, ein Küken einzig aus dem Grund zu töten, dass es ein Männchen aus einer Legehennenlinie ist. Der Trend, Rassen nur fürs Eierlegen oder für die Fleischproduktion zu züchten, macht aus dem Tier einen simplen Produktionsgegenstand und führt zu Absurditäten wie dem Schreddern lebender männlicher Küken, was dem Intellekt des Menschen nicht würdig ist.
Eine alternative Methode sind Zweinutzungsrassen. Bei diesen sind jedoch Lege- und Mastleistung tiefer. Pro Ei resp. pro Kilo Gewicht benötigen sie mehr Futter und sind damit weniger effizient. Ein weitere Alternative ist die Aufzucht der männlichen Eintagesküken, sogenannter Bruderhähne. Beide Varianten sind jedoch nur Nischenmärkte.
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