Versorgungsstörungen bei lebenswichtigen Tierarzneimitteln
Von: mm/f24.ch
Tierarzneimittel sind gleichermassen von Versorgungsschwierigkeiten betroffen wie Arzneimittel für Menschen. Deshalb ist es wichtig, dass die Akteure in der Tiermedizin rechtzeitig über Störungen informiert sind. Der Bundesrat hat am 6. Dezember 2024 das WBF beauftragt, die freiwilligen Bemühungen der Industrie zu beobachten, Versorgungsprobleme digital zu erfassen und transparent zu machen. Ende 2026 will der Bundesrat Bilanz ziehen und über das weitere Vorgehen entscheiden.
Viele Tierarzneimittel sind von Engpässen betroffen. In der Schweiz ist momentan die Versorgung bei Impfstoffen, Infusionslösungen und Euterinjektoren kritisch. Die Ursachen sind vielfältig und oft globalen Ursprungs. Wer lebenswichtige Tierarzneimittel herstellt oder vertreibt, muss heute nicht melden, wenn sich Versorgungsstörungen abzeichnen. So kann auch nicht frühzeitig auf Engpässe reagiert werden.
Das ist bei den Humanarzneimitteln anders: Dort sind die Zulassungsinhaberinnen per Verordnung verpflichtet, die Meldestelle der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) zu informieren, wenn es Engpässe oder Lieferstopps bei ihren lebenswichtigen Produkten gibt. In Pflichtlagern gehalten werden müssen bei Tierarzneimitteln aktuell einzig Antibiotika.
Zuerst freiwillige Massnahmen
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hatte im Mai 2022 empfohlen, auch für lebenswichtige Tierarzneimittel eine Meldepflicht einzuführen. In Gesprächen mit dem WL-Fachbereich Heilmittel begrüssten alle Akteure der Tiermedizin eine einheitliche Erfassung von Versorgungsstörungen. In der Folge wurde eine provisorische Liste von lebenswichtigen Tierarzneimitteln erstellt.
Die Veterinärpharmabranche ihrerseits ist daran, für 2025 eine zentrale Meldestelle von Versorgungsstörungen einzurichten. Sie wird auf vetpoint.ch zu finden sein, einer Plattform, auf der heute Tierarzneimittel bestellt werden können. Rund 80% der Zulassungsinhaberinnen von Tierarzneimitteln sowie tierärztliche Praxen und Kliniken sind dort angeschlossen. Erfasst werden nahezu alle als lebenswichtig eingestuften Tierarzneimittel.
Die WL handelt gemäss ihren Grundsätzen, wonach zunächst freiwillige Massnahmen der Wirtschaft zu prüfen sind, bevor Ausführungsbestimmen erlassen werden. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beobachtet fortan im Auftrag des Bundesrats die Bemühungen der Industrie, die Transparenz von Versorgungsstörungen bei lebenswichtigen Tierarzneimitteln zu verbessern.
Gleichzeitig erteilte der Bundesrat den Auftrag an das WBF, die begonnenen Vorbereitungsarbeiten für möglicherweise in der Zukunft erforderliche, hoheitlich angeordnete Massnahmen voranzutreiben.
Das WBF wird seine Erkenntnisse zur Funktionalität und Wirksamkeit der freiwilligen Meldestelle von Versorgungsstörungen in einem Bericht festhalten. Bis Ende 2026 unterbreitet das Departement dem Bundesrat einen Vorschlag für das weitere Vorgehen.
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