Regulierung von zivilen Drohnen
Von: mm/f24.ch
In der Schweiz sind über 90’000 Drohnenpilotinnen und -piloten registriert. Massnahmen sind notwendig, um diese sicher in das zivile Luftfahrtsystem der Schweiz zu integrieren und Kollisionen mit anderen Luftfahrzeugen zu vermeiden. Auch gilt es, die Privatsphäre der Bevölkerung zu schützen und Massnahmen in den Bereichen Raumplanung, Klima- und Lärmschutz festzulegen. Der Bundesrat hat deshalb in seiner Sitzung vom 20. Dezember 2024 den Postulatsbericht «Entwicklung und Regulierung von zivilen Drohnen in der Schweiz» verabschiedet.
Das Postulat von Nationalrätin Katja Christ (GLP,BS) beauftragt den Bundesrat, «einen Statusbericht über die Entwicklung und Regulierung von zivilen Drohnen in der Schweiz zu verfassen und Massnahmen aufzuzeigen, wie diese sicher und effizient in das bestehende Luftfahrtsystem integriert werden können».
Der Postulatsbericht legt die Strategie des Bundes für einen sicheren Drohnenbetrieb im Schweizer Luftraum fest. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) setzt die Massnahmen gemeinsam mit anderen Bundesämtern, den Kantonen, der Flugsicherung und den Luftraumnutzenden um.
Sicher im Luftraum unterwegs dank U-Space
Um Drohnen sicher in den Luftraum zu integrieren, nennt der Bericht als zentrale Massnahme die Einführung eines U-Space-Luftraums in Gebieten mit erhöhtem Luftverkehr. Ein U-Space-Luftraum besteht aus einer Sammlung von digitalen und automatisierten Diensten. Drohnenpilotinnen und -piloten können darin Informationen und Daten untereinander und mit anderen Luftraumnutzenden austauschen. Der erste Schweizer U-Space-Luftraum ist im Raum Zürich geplant.
Im Weiteren soll der Bund bis 2030 Rahmenbedingungen schaffen, damit alle Luftraumnutzenden sichtbar sind. Diese müssen dafür im Schweizer Luftraum mit modernen und international kompatiblen Positionsmeldesystemen ausgerüstet sein.
Privatsphäre schützen
Der Postulatsbericht erläutert die Massnahmen zum Schutz der Privatsphäre der Bevölkerung. So sind seit 2023 Drohnenpilotinnen und -piloten verpflichtet, sich in einem offiziellen Register einzutragen. Es besteht eine Schulungs- und Prüfungspflicht. Flugeinschränkungsgebiete schützen sensible Gebiete und Infrastrukturanlagen vor unerlaubtem Drohnenbetrieb. Im Klima- und Lärmschutz unterstützt der Bund die Entwicklung lärmoptimierter Drohnentechnologien. Hierbei berücksichtigt er internationale Standards.
Heutige Drohnenanwendungen nutzen keine spezifischen Luftfahrt-Infrastrukturen und sind nicht auf bestimmte Start- und Landepunkte angewiesen. Dies wird sich ändern, sobald Drohnen grösser werden und mehrmals die gleiche Strecke abfliegen, etwa um Personen oder schwere Güter in Flugtaxis zu transportieren. Wenn es soweit ist, sind regulatorische Anpassungen in der Raumplanung für die dazu benötigte Infrastruktur vorzunehmen.
Drohnen – mehr als ein Spielzeug für Kinder zu Weihnachten
In der Schweiz gibt es bereits heute über 90’000 registrierte Drohnenpilotinnen und -piloten – Tendenz steigend. Zivile Drohnen kommen für die Rettung von Menschen und Rehkitzen, den Pflanzenschutz im Rebbau, Inspektionen an Gebäuden, Transport von Medikamenten und vielem mehr zum Einsatz. Entsprechend verfügen sie über ein grosses gesellschaftliches und volkswirtschaftliches Potenzial.
In der Forschung und Entwicklung sind Schweizer Hochschulen wie ETH und EPFL sowie Start-ups in den Bereichen Drohnen und Robotik an der Weltspitze vertreten. Der Postulatsbericht zeigt den regulatorischen Rahmen auf, um Innovationen im Drohnenbereich auch weiterhin zu ermöglichen.
«fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal
zur Festigung und Bereicherung des Wissens»