Bundesrat will multimodale Mobilitätsangebote fördern
Von: mm/f24.ch
Die Digitalisierung ermöglicht es innovativen Anbietern, unterschiedliche Verkehrsmittel wie den öffentlichen Verkehr (öV) sowie den Auto-, Taxi-, Velo- und Fussverkehr einfacher und gezielter als bisher zu kombinieren. Damit können sie massgeschneiderte Angebote schnüren und die Bedürfnisse der Bevölkerung optimal abdecken. Damit multimodale Dienstleistungen einfacher angeboten werden können, will der Bundesrat mit einer Gesetzesänderung Drittanbietern den Zugang zum Fahrausweis-Vertrieb des ÖV ermöglichen. Mit ergänzenden Massnahmen will er den Zugang zu den Daten und Vertriebssystemen weiterer Mobilitätsanbieter erleichtern.
Die Kundinnen und Kunden sollen künftig über Internetplattformen oder Apps massgeschneiderte Einzelreisen und Mobilitäts-Abonnemente kaufen können, die mehrere Verkehrsmittel umfassen. Heute gibt es für die Schaffung entsprechender Angebote noch verschiedene Hindernisse: Grundlagendaten über die Verkehrsnetze, die Verkehrsmittel und Vertriebssysteme sind in vielen Bereichen noch nicht zugänglich.
Mit einer Gesetzesänderung will der Bundesrat den Zugang zu den Daten und Vertriebssystemen des öffentlichen Verkehrs verbessern. Mit der vorgesehenen Regelung soll der schweizerische öV die Chance erhalten, bei der Entwicklung multimodaler Angebote eine zentrale Rolle zu spielen und damit zusätzliche Kundinnen und Kunden zu gewinnen.
Der Bundesrat schlägt in einem Massnamenplan konkret vor, dass neu auch Mobilitätsvermittler ausserhalb der öV-Branche das Recht erhalten sollen, öV-Tickets zu verkaufen.
Sie müssen einen Sitz oder eine Niederlassung in der Schweiz haben und sich in einem öffentlichen Register eintragen lassen. Die Vermittler bezahlen den öV-Unternehmen den regulären Preis, sollen aber die Möglichkeit haben, den Preis ihren Kunden gegenüber selbst zu bestimmen. Damit sollen sie kombiniert mit anderen Dienstleistungen attraktive Angebote schnüren können. Die Grundsätze zu Rechten und Pflichten werden im Personenbeförderungsgesetz festgelegt.
Welche konkreten Bedingungen die Vermittler erfüllen müssen, soll die öV-Branche festlegen. Diese Bedingungen müssten transparent und diskriminierungsfrei sein und vom Bundesamt für Verkehr (BAV) genehmigt werden.
Die neuen Angebote haben laut Bundesrat auch das Potenzial Verkehrsmittel und Infrastrukturen besser auszulasten, indem sie die Kunden beispielsweise rasch auf die aktuelle Auslastung von Zügen und Strassen oder die Verfügbarkeit von Sharing-Angeboten und auf mögliche Alternativen hinweisen können. Das Gesamtverkehrssystem werde dadurch im Interesse der Steuerzahlenden effizienter genutzt. Die Unternehmen sollen die Grundlagen erhalten, um neue Geschäftsfelder zu entwickeln und innovative Dienstleistungen anzubieten.
Mit der Vorlage wird auch geklärt, in welchen weiteren Bereichen der Bund aktiv werden will, um die Entwicklung multimodaler Mobilitätsdienstleistungen zu unterstützen. Er wird darauf achten, dass alle Mobilitätsanbieter den Zugang zu den relevanten Daten verbessern und auch Anbieter ausserhalb des öV ihre Vertriebssysteme öffnen. Bei Bedarf kann der Bund die Schaffung transparenter und verlässlicher Basisinfrastrukturen bei Mobilitätsdaten- und Vertriebssystemen unterstützen.
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