Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 die Verordnung über die Anpassung der Mineralölsteuersätze für Benzin und Dieselöl verabschiedet sowie die Mineralölsteuerverordnung angepasst. Per 1. Januar 2021 werden die Mineralölsteuersätze auf Benzin und Dieselöl um 3,7 Rappen pro Liter erhöht.
Das Parlament hat im Rahmen der parlamentarischen Initiative von Ständerat Thierry Burkart (FDP, AG) «Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe» am 20. Dezember 2019 die geltende Förderung von umweltschonenden Treibstoffen im Mineralölsteuergesetz als Übergangslösung bis Ende 2023 verlängert. Zudem wurde entschieden, dass die daraus entstehenden Steuerausfälle bis zum 31. Dezember 2028 über eine höhere Besteuerung von Benzin und Dieselöl auszugleichen sind.
Der Bundesrat beschloss, dass die Steuersätze auf Benzin und Dieselöl ab dem 1. Januar 2021 um 3,7 Rappen pro Liter erhöht werden sollen. Damit soll die Ertragsneutralität bis zum 31. Dezember 2028 sichergestellt werden. Zudem hat der Bundesrat wie dessen Erläuterungen zu entnehmen ist im Bereich der Mineralölsteuerrückerstattungen diverse Änderungen, insbesondere bezüglich der Harmonisierung und Vereinfachung der Nachweise des Treibstoffverbrauchs, vorgenommen.
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