«Mehr Sicherheit im Strassentransport»
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8.11.2023 die Vernehmlassung zu Anpassungen der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften (ARV 1) eröffnet. Im Einklang mit Regelungen der EU und in Erfüllung eines parlamentarisches Vorstosses sollen im grenzüberschreitenden Verkehr auch Lieferwagenlenkende im gewerbsmässigen Gütertransport neu der ARV 1 unterstehen. Für den Verkehr innerhalb der Schweiz ändert sich nichts.
Ab 1. Juli 2026 gelten in der EU für Lenkende von Lieferwagen zum Sachentransport im grenzüberschreitenden Verkehr die gleichen Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften wie für Lastwagenfahrer:innen.
Mit Blick auf die Verkehrssicherheit sollen diese in der EU verbindlichen Regelungen auch in der Schweiz für den grenzüberschreitenden Verkehr gelten. Die Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeiten der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1) muss deshalb angepasst und erweitert werden.
Mit dieser Revision setzt der Bundesrat auch die vom Parlament überwiesene Motion «Gleich lange Spiesse bei Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen» um.
Von dieser neuen Regelung sind in der Schweiz rund 1'200 Lieferwagen und maximal 3'200 Lenker:innen betroffen.
Mehr Sicherheit auf langen Strecken
Lieferwagen, die zum Sachentransport ausschliesslich in der Schweiz verkehren, sind von der Anpassung nicht betroffen. Die Änderung soll ausschliesslich für den grenzüberschreitenden Verkehr gelten. Hier ist aufgrund der meist längeren Strecken, und der damit verbundenen höheren Präsenzzeit am Lenkrad, durch Zeitkontrollen ein Zugewinn an Verkehrssicherheit zu erwarten.
In der Schweizer Verkehrsunfallstatistik sind Lieferwagen laut dem bundesrätlichem Bericht nicht auffällig, sodass im Binnenverkehr aus Gründen der Verkehrssicherheit kein Handlungsbedarf besteht.
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