Schweizer befürworten „Dashcams“ als Beweismittel bei Autounfällen
Von: mm/f24.ch
Seit Neustem erlaubt Deutschland bei Autounfällen Dashcam-Aufzeichnungen (Videokamera die während der Fahrt frontal aufzeichnet) als Beweismittel vor Gericht. In der Schweiz ist der Einsatz umstritten. Datenschützer warnen vor einem Verstoss gegen das Persönlichkeitsrecht. Eine Umfrage von comparis.ch zeigt jedoch: Siebzig Prozent der Schweizer sind sogar für eine über die reine Beweisverwertung hinausgehende Zulassung. Die Hälfte fordert gar eine Prämienreduktion bei der Motorfahrzeugversicherung.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Deutschland von Mai 2018 erlaubt künftig Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallprozess. In der Schweiz ist der Einsatz von Minikameras eine rechtliche Grauzone. Vor dem Einsatz warnt Hugo Wyler, Sprecher des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). «Der Einsatz von Dashcams verletzt in der Regel die Persönlichkeitsrechte, da wahllos Daten sämtlicher Personen aufgezeichnet werden, die sich im Aufnahmebereich der Kamera aufhalten, und für diese zudem nicht erkennbar ist, dass sie gefilmt werden.»
Eine repräsentative Umfrage durch das Marktforschungsinstitut Marketagent im Auftrag des Online-Vergleichsdienstes comparis.ch zeigt allerdings: Die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer befürwortet die gerichtliche Verwendung von Dashcam-Aufzeichnungen und sogar die Nutzung der Aufnahmen über die reine Beweispflicht hinaus. Jeder Zweite fordert zudem eine Prämienreduktion für die Motorfahrzeugversicherung beim Einsatz von Dashcams.
Dashcams über reine Beweisverwertung hinaus erlauben
Über siebzig Prozent der Befragten finden entgegen der Warnung des Datenschützers, dass Dashcam-Aufzeichnungen einen wichtigen Beitrag zur Klärung von Unfällen leisten. Nur zwölf Prozent sind gegen die Verwertbarkeit von Aufnahmen vor Gericht. 52 Prozent der Befragten glauben, dass Minikameras generell zu mehr Disziplin im Strassenverkehr und zu einem korrekten Fahrverhalten beitragen. Siebzig Prozent der Befragten finden sogar: Dashcams sollten über die reine Beweisverwertung hinaus genutzt werden dürfen.
Prämienrabatt bei Dashcam-Einsatz gefordert
Jeder Zweite befürwortet zudem Prämienrabatte bei der Motorfahrzeugversicherung für die Verwendung von Dashcams. Für Comparis-Mobilitätsexpertin Andrea Auer ein durchaus realistisches Szenario. «Axa offeriert Junglenkern bereits seit zehn Jahren erfolgreich den Crash Recorder und belohnt den Einbau des Unfalldatenschreibers mit einem Rabatt von fünfzehn Prozent.» Für den Versicherer habe sich das Angebot gelohnt: Gemäss einer Axa-Studie verursachten Junglenker mit Crash Recorder fünfzehn Prozent weniger Unfälle als ihre Altersgenossen ohne Crash Recorder.
«Datenfreigabe muss freiwillig bleiben»
«Wichtig ist jedoch, dass sich die Versicherungsprämien auch künftig nicht allein an der Bereitschaft der Freigabe von persönlichen Daten orientieren und diese freiwillig bleibt», warnt Auer. Nur so sei die Freiheit der Bevölkerung gewährleistet.
Dieser Ansicht ist auch die Mehrheit der von comparis.ch Befragten. 68 Prozent lehnen denn auch ein Dashcam-Obligatorium auf Schweizer Strassen ab. Ein Drittel der Schweizerinnen und Schweizer glaubt sogar, der Einsatz von Minikameras könnte der Beginn eines Überwachungsstaates sein.
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