Die von Bund und Kantonen getroffenen COVID-19-Massnahmen könnten auch Folgen für die Logistik des Detailhandels haben. Damit die Logistik über die Festtage genug flexibel ist, um die Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs bewältigen zu können, haben die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) und das Bundesamt für Strassen (ASTRA) Massnahmen beschlossen. Diese gelten über die Festtage vom 18. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021.
Um Engpässe in der Logistik zu vermeiden und so die Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs im Detailhandel sicherzustellen, haben WL und ASTRA gemeinsam folgende Massnahmen beschlossen: Sonntags- und Nachtfahrverbot für LKWs werden aufgehoben, das ursprüngliche Gesamtgewicht für Lastwagen darf ausgenutzt werden und die Einsatzmöglichkeiten von Chauffeuren können flexibilisiert werden.
Damit die Unternehmen im Zeitraum vom 18. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021 von den Massnahmen Gebrauch machen können, benötigen sie zusätzlich zu der vom ASTRA erlassenen Verfügung eine Bestätigung der WL. Eine solche Bestätigung kann über die Internetseite des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung beantragt werden.
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