Bundesrat will den Wolfsbestand massiv dezimieren
Von: mm/f24.ch
Die Wolfspopulation in der Schweiz nimmt in der Schweiz zu. Das stellt insbesondere die Alpwirtschaft mit Schafen und Ziegen vor grosse Herausforderungen. Um den Wolfsbestand in der Schweiz rasch unter Kontrolle zu bringen und das Zusammenleben von Mensch und Wolf zu ermöglichen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. November 2023 eine Anpassung der Jagdverordnung gutgeheissen. Ab dem 1. Dezember 2023 ist nun die präventive Regulierung von Wolfsrudeln zur Verhütung zukünftiger Schäden erlaubt.
Im Jahr 2020 gab es in der Schweiz insgesamt 11 Wolfsrudel und etwas mehr als 100 Wölfe. Aktuell sind in der Schweiz 32 Rudel und rund 300 Wölfe nachgewiesen. 2019 rissen Wölfe in der Schweiz 446 Nutztiere. 2022 waren es 1’480 Risse.
Um Konflikte zwischen Alpwirtschaft und Wolf zu reduzieren, hat das Parlament im Dezember 2022 das Jagdgesetz revidiert. Damit strebt das Parlament einen Strategiewechsel von der reaktiven zur proaktiven Regulierung von Wolfsrudeln an. Neu dürfen die Kantone Wölfe erlegen, um zukünftigen Schaden zu verhüten, und nicht erst, nachdem Schaden entstanden ist.
Der Bundesrat hat am 1. November 2023 den ersten Teil des Jagdgesetzes befristet in Kraft gesetzt und gleichzeitig die Jagdverordnung entsprechend angepasst. Die rasche Teilinkraftsetzung ist gemäss Bundesrat aufgrund des exponentiellen Wachstums der Wolfsbestände dringend notwendig. Sie ermögliche den Kantonen, bereits im kommenden Dezember und Januar präventive Rudel-Regulierungen vorzunehmen.
Auch mit dem revidierten Jagdgesetz bleibt nach Auffassung von Bundesrat und Parlament der Wolf eine geschützte Art. Deshalb dürfen die Kantone nur in begründeten Fällen ganze Rudel entfernen. Dies unter der Bedingung, dass die minimale Anzahl Wolfsrudel in einer gegebenen Region überschritten ist.
Gemäss der Jagdverordnung ist die Schweiz in fünf Regionen eingeteilt. In grossen Regionen müssen mindestens drei Rudel erhalten bleiben; in kleinen Regionen sind es zwei Rudel. Zudem dürfen Rudel, die keine Schäden anrichten, nicht präventiv reguliert werden. Durch die präventive Regulierung sollen die Wölfe wieder scheuer werden. Folglich könne der Wolfsbestand in einzelnen Regionen höher sein als die vorgegebene Mindestanzahl Rudel. Damit soll der Wolfsbestand unter gleichzeitiger Schadensminderung in der Schweiz erhalten bleiben. Für die Regulierung von Wolfsrudeln braucht es wie bis anhin die Zustimmung des Bundes.
Der erste Teil der revidierten Jagdverordnung wird vorerst befristet in Kraft gesetzt. Der Bundesrat wird die nun beschlossenen Bestimmungen zur Rudel-Regulierung zusammen mit der restlichen Umsetzung des neuen Jagdgesetzes im Frühjahr 2024 in die Vernehmlassung geben. Das gesamte Paket soll am 1. Februar 2025 definitiv in Kraft treten.
Kommentar
Der Bundesrat handelt laut Pro Natura mit der per 1. Dezember 2023 in Kraft tretenden Jagdverordnung wider jegliche Logik. Sie zeuge von fehlendem Verständnis für den Artenschutz und das Zusammenspiel von Alpwirtschaft, Wildtieren und Wald. Es liege jetzt an den Kantonen, trotzdem fachlich richtig und im Sinne von Gesetz und Parlament vorzugehen.
Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und Gruppe Wolf Schweiz erwarten von den Kantonen, dass sie - wie bisher praktiziert - auf der Basis von Fachkompetenz, Ausgewogenheit und Verhältnismässigkeit agieren.
Die bisherige Arbeit der Kantone erhalte mit dem neuen Jagdgesetz und der neuen proaktiven Regulierungsmöglichkeit bei drohenden Schäden oder Gefährdungen zusätzlichen Handlungsspielraum beim Umgang mit dem Wolf. Gezielte, zeitnahe Eingriffe gegen schadenstiftende Rudel könnten zu einem Rückgang der Schäden führen.
An einem flächig umgesetzten Herdenschutz in zumutbarem Ausmass führe kein Weg vorbei. Dafür sei jetzt das notwendige Geld zur Verfügung zu stellen. 2023 sei trotz mehr gesömmerter Schafe und Ziegen in Kantonen mit Wolfspräsenz und Anstieg des Wolfsbestands die Anzahl Risse deutlich zurückgegangen.
Ein verhältnismässiger Umgang mit der Wolfspräsenz sei für alle Betroffenen anstrengend und herausfordernd, aber machbar. Die dazu im Gegensatz stehende Verordnung des Bundesrates sei im Zuge der nachgeholten Vernehmlassung im Jahr 2024 dringend zu korrigieren.
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