Publikationen der Gemeinde Mettauertal
Von: Gemeinde Mettauertal
Nachrichten aus Mettauertal: Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. November 2024; Veröffentlichung Beschlüsse \ Auflage Baugesuche \ Verkehrsbehinderungen Eichwald Etzgen \ Eidgenössische Volksabstimmungen \ Abgabe von Mäuseschwänzen
Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. November 2024; Veröffentlichung Beschlüsse
Gestützt auf § 26 Absatz 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinde und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden hiermit die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13.11.2024 veröffentlicht:
Einwohnergemeindeversammlung
- Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 05.06.2024
- Genehmigung Budget 2025 inkl. Festsetzung Steuerfuss von 109 %
Ortsbürgergemeindeversammlung
- Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12.06.2024
- Sanierung ehemalige Schützenstube Mettauerberg; Verpflichtungskredit über brutto Fr. 335'000
- Genehmigung Budget 2025
Alle Anträge wurden an der Versammlung genehmigt. Die Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Innert 30 Tagen ab Veröffentlichung kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten die Urnenabstimmung verlangt werden. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder zur Vorprüfung eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 23.12.2024.
Gemeinderat
Auflage Baugesuche
- Bauherrschaft und Grundeigentümer/in: Vinzenz Bindschädler und Beatrice Wochele Bindschädler, Brüschweg 302, 5276 Wil AG;
- Projektverfasser/in: Beatrice Wochele Bindschädler, Brüschweg 302, 5276 Wil AG;
- Bauvorhaben: Installation eines Klimageräts;
- Standort: Parzelle Nr. 744, Brüschweg 302, 5276 Wil AG;
- Zone: Wohnezone W2
- Bauherrschaft, Grundeigentümer/in und Projektverfasser/in: Daniel und Rebekka Brem, Laubberghof 49, 5277 Hottwil;
- Bauvorhaben: Abbruch Outdoorpool / Nebau Gewächshaus;
- Standort: Parzelle Nr. 2441, Laubberghof 49, 5277 Hottwil;
- Zone: ausserhalb der Bauzone (Landwirtschaftszone mit Überlagerung einer Landschaftsschutzzone)
- Bauherrschaft und Grundeigentümer/in: Roger und Ruth Hegi, Hauptstrasse 100, 5274 Mettau;
- Projektverfasser/in: LUMO Architekten AG, Poststrasse 6, 5312 Döttingen;
- Bauvorhaben: Neubau Kragarmgestell;
- Standort: Parzelle Nr. 3007, Hauptstrasse 100, 5274 Mettau;
- Zone: Wohn- und Gewerbezone WG2
Die Baugesuche liegen vom 22.11.2024 bis 23.12.2024 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen die Baugesuche ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeindekanzlei
Verkehrsbehinderungen Eichwald Etzgen
Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten für den Neubau eines Doppeleinfamilienhauses an der Bergstrasse/Eichwald in Etzgen (Parzelle 1151) kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen.
Bei allfälligen Strassensperrungen wird es den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern erlaubt, die Umfahrungsstrasse über den Panoramaweg und die Waldstrasse zu benutzen. Das vorliegende Waldstrassenfahrverbot wird für die Zeitdauer der Strassensperrungen aufgehoben.
Die Befahrung der Umleitungsstrasse erfolgt auf eigenes Risiko. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung. Die Waldstrasse darf nur mit langsamer Geschwindigkeit (max. Tempo 20) befahren werden.
Ausserdem wird empfohlen, die Umfahrung bei starkem Niederschlag, Stürmen, Schneefall oder Eisglätte nicht zu benutzen.
Gemeindekanzlei
Eidgenössische Volksabstimmungen vom 24. November 2024
Am Sonntag, 24.11.2024, finden eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen statt. Die Abstimmungsunterlagen wurden fristgerecht zugestellt.
Das Wahlbüro macht die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass die Urne im Verwaltungszentrum Mettau am Sonntag von 9:00 bis 9:30 Uhr geöffnet ist. Die Anleitung für die briefliche Stimmabgabe ist auf den Stimmrechtsausweisen aufgeführt.
Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn das amtliche Antwortkuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden. Zudem muss der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten unterzeichnet werden.
Wahlbüro
Abgabe von Mäuseschwänzen
Mäuseschwänze können bis 25.11.2024 bei den Mäuseannahmestellen in Etzgen, Hottwil und Wil AG abgegeben werden. Die Abnahmestellen sind auf der Homepage der Gemeinde Mettauertal bei den Nebenämtern aufgeführt.
Gemeindekanzlei Mettauertal
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