Publikationen der Gemeinde Mettauertal
Von: Gemeinde Mettauertal
Nachrichten aus Mettauertal: Schöne Ostern \ Öffnungszeiten über Ostern \ Wülser Ausstellung in der «Caffetteria Filippi» \ Auflage Baugesuch \ Baubewilligung erteilt
Schöne Ostern
Der Gemeinderat und das Verwaltungspersonal wünschen der Bevölkerung schöne und erholsame Osterfeiertage.
Gemeinderat und Verwaltung
Öffnungszeiten über Ostern
Über Ostern sind die Gemeindeverwaltung und das Regionale Betreibungsamt wie folgt geöffnet:
- Gründonnerstag, 18. April 2019, 8:00 - 11:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
- Karfreitag, 19. April 2019 geschlossen
- Ostermontag, 22. April 2019, geschlossen
Ab Dienstag, 23. April 2019, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
Bei Todesfällen während dieser Zeit kann jeweils von 09:00 – 11:00 Uhr die Notfallnummer der Gemeindekanzlei gewählt werden (076 515 46 55).
Gemeinderat
Wülser Ausstellung in der «Caffetteria Filippi»
In der neueröffneten «Caffetteria Filippi» in Mettau werden einige Werke des Malers Ernst Wülser (1898-1992) noch bis am 4. Mai 2019 ausgestellt. Die Ausstellung kann während der Öffnungszeiten der «Caffetteria Filippi» besichtigt werden.
Gemeindekanzlei
Auflage Baugesuch
- Bauherr, Grundeigentümer und Projektverfasser: Heinz Müller, Rosenweg 146, 5273 Oberhofen AG;
- Bauprojekt: Ersatz bestehender Palisaden und Schwellen, Stützmauer; Standort: Parzelle Nr. 4289, Rosenweg, 5273 Oberhofen AG;
- Zone: Wohnzone W2
Das Baugesuch liegt vom 23. April 2019 bis 23. Mai 2019 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen das Baugesuch ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeinderat
Baubewilligung erteilt
Folgende Baubewilligung wurde erteilt:
- Bauherr, Grundeigentümer und Projektverfasser: Kaspar Haessig, Zelglistrasse 16, 5425 Schneisingen;
- Bauvorhaben: Einfamilienhaus; Standort: Parzelle Nr. 4730, Bergstrasse, 5275 Etzgen;
- Zone: Wohnzone W2
Gemeinderat Mettauertal
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