Projektverfasser: axpel professional AG, Laufeweg 1, 3326 Krauchthal;
Bauprojekt: Neubau Lagerhalle inkl. Dachparkplätze und neue Zufahrtsstrasse;
Standort: Parzellen Nrn. 2060 und 2059; Breite, 5277 Hottwil;
Zone: Arbeitszone A I
Bauherr und Stockwerkeigentümer: Einwohnergemeinde Mettauertal, Hauptstrasse 68, 5274 Mettau;
Projektverfasser: Stefan Häfeli, Binzmatt 167, 5273 Oberhofen AG; Markise, Lager und Notausgang Café Nova;
Standort: Parzelle Nr. 3101; Hauptstrasse, 5274 Mettau;
Zone: Dorfkernzone D
Die Baugesuche liegen vom 9. Juli 2021 bis 9. August 2021 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen die Baugesuche ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeinderat
Baubewilligung erteilt Folgende Baubewilligung wurde erteilt:
Bauherr und Grundeigentümer: Oliver Kramer, Steinackerweg 298, 5276 Wil AG;
Standort: Parzelle Nr. 743, Steinackerweg, 5276 Wil AG;
Zone: Wohnzone W2
Gemeinderat
Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken Die öffentlichen Strassen und Wege sowie deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Strassen- und Signaltafeln) dürfen vom anstossenden Grundeigentum nicht durch Bäume, Sträucher etc. beeinträchtigt werden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind ab Fahrbahn gemessen auf mindestens 4.50 m aufzuasten, beziehungsweise bei Trottoirs und Fusswegen muss die lichte Höhe mindestens 2.50 m betragen. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden. Bei Sichtzonen (Einmündungen und Strassenverzweigungen) muss ein sichtfreier Raum gewährleistet sein. Einfriedungen im Sichtbereich dürfen eine Höhe von 80 cm ab Strassenniveau nicht übersteigen. Der Gemeinderat dankt den Grundeigentümern für die Einhaltung der Bestimmungen zugunsten der Verkehrssicherheit. Gemeinderat Mettauertal
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