Publikationen der Gemeinde Mettauertal
Von: Gemeinde Mettauertal
Nachrichten aus Mettauertal: Rechtskraft Beschlüsse Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung \ Abgabe Weihnachtsbäume \ Abgabe Mäuseschwänze in Wil AG \ Auflage Baugesuch
Rechtskraft Beschlüsse Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind alle Beschlüsse der Einwohner-und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. November 2021 in Rechtskraft erwachsen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Einbürgerungsentscheid nicht dem fakultativen Referendum unterstellt war.
Gemeinderat
Abgabe Weihnachtsbäume
Am Freitag, 7. Januar 2022, findet die Weihnachtsbaumentsorgung statt. Die Entsorgung erfolgt gebührenfrei. Die Bäume sind bis um 07:00 Uhr an den üblichen Abstellplätzen (wie beim Kehricht) zu deponieren.
Gemeindekanzlei
Abgabe Mäuseschwänze in Wil AG
Bei der Mäuseannahmestelle in Wil AG gibt es eine Änderung. Nach über 20 Jahren nimmt Guido Oeschger keine Mäuseschwänze mehr entgegen. Neu übernimmt Gemeindewerkleiter Fabian Kramer diese Funktion ab 01.01.2022.
Der Gemeinderat bedankt sich bei Guido Oeschger für die langjährige Ausübung des Amtes herzlich.
Gemeinderat
Auflage Baugesuch
- Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser: Filomena Mastropietro, Unteres Räbächerli 185, 5274 Mettau;
- Bauvorhaben: Neubau Carport;
- Standort: Parzelle Nr. 3141, Unteres Räbächerli 185, 5274 Mettau;
- Zone: Wohnzone W2
Das Baugesuch liegt vom 7. Januar 2022 bis 7. Februar 2022 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen das Baugesuch ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeinderat Mettauertal
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