Ersatzwahl Schulpflege Die Ersatzwahl für ein Mitglied der Schulpflege (Rücktritt Markus Gunzenhauser) findet am 19. Mai 2019 statt. Wahlvorschläge für Kandidaturen müssen mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens am 5. April 2019,um 12:00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Mettauertal eingereicht werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Sofern bei der Ersatzwahl nur ein Kandidat für den zu besetzenden Sitz vorgeschlagen wird, ist mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Gemeinderat
Standort: Parzelle Nr. 4755, Ritterhalde, 5276 Wil AG;
Zone: Wohnzone W2
Das Baugesuch liegt vom 1. März 2019 bis 1. April 2019 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen das Baugesuch ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeinderat
Wirtebewilligung erteilt Folgende Wirtebewilligung wurde erteilt:
Laubbärggugger Wil AG, Laubis Maskenball Wil AG, Montag, 4. März 2019, 19:00 bis 04:00 Uhr
Gemeinderat
Durchfahrtsbewilligung erteilt Folgende Durchfahrtsbewilligung wurde erteilt:
Cycling4All, Fabian Cancellara, 6221 Rickenbach, Dillier Classic, Durchfahrt Ortsteil Wil AG, Hottwil und Oberhofen AG, Sonntag, 9. Juni 2019, von 14:00 bis ca. 18:30 Uhr
Gemeinderat
Häckseldienst Am Freitag, 29. März 2019 und Samstag, 30. März 2019 wird ein Häckseldienst durchgeführt. Die Kosten betragen pro Anmeldung pauschal Fr. 40.00 zuzüglich Mehrwertsteuer und werden mit Rechnung erhoben. Die Anmeldung für den Häckseldienst hat an die Gemeindekanzlei Mettauertal zu erfolgen (gemeindekanzlei@mettauertal.ch oder 062 867 21 60). Es ist zu beachten, dass das Häckselmaterial frei von Steinen, Wurzeln, Metall und Kunststoff an einer gut zugänglichen Stelle bereitgestellt wird (Zufahrt mit Transporter möglich). Gemeinderat Mettauertal
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