Mettauertal - Donnerstag, 17. September 2020 01:58
Publikationen der Gemeinde Mettauertal
Von: Gemeinde Mettauertal
Nachrichten aus Mettauertal: Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung sowie 1. Wahlgang Ersatzwahl Gemeinderat vom 27. September 2020 \ Beschluss Abwasserverband Mettauertal \ Auflage Baugesuch
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung sowie 1. Wahlgang Ersatzwahl Gemeinderat vom 27. September 2020 Am Sonntag, 27. September 2020, finden eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen sowie der 1. Wahlgang für die Ersatzwahlen des Gemeinderats statt. Das Wahlbüro macht die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass die Urne im Verwaltungszentrum Mettau am Sonntag von 9:00 bis 9:30 Uhr geöffnet ist. Die Anleitung für die briefliche Stimmabgabe ist auf den Stimmrechtsausweisen aufgeführt. Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn das amtliche Antwortkuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden. Zudem muss der Stimmrechtausweis vom Stimmberechtigten unterzeichnet werden. Wahlbüro
Beschluss Abwasserverband Mettauertal Der Vorstand des Abwasserverbandes Mettauertal (Gemeinde Gansingen und Gemeinde Mettauertal) hat am 10.09.2020 das Budget 2021 und am 25.03.2020 die Rechnung 2019 genehmigt. Die Unterlagen können bei den Gemeindekanzleien der Verbandsgemeinden eingesehen werden. Dieser Beschluss unterliegt gemäss §16 der Satzungen dem fakultativen Referendum. Er wird rechtskräftig, wenn nicht innert 60 Tagen seit Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan von 5 % der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Gemeindekanzlei
Auflage Baugesuch
Bauherr und Grundeigentümer: Marc Bernitt, Untere Trottmatt 200d, 5274 Mettau;
Standort: Parzelle Nr. 4725, Untere Trottmatt 200d, 5274 Mettau;
Zone: Wohnzone W2
Das Baugesuch liegt vom 18. September 2020 bis 19. Oktober 2020 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen das Baugesuch ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeinderat
Baubewilligung erteilt Folgende Baubewilligung wurde erteilt:
Bauherr und Grundeigentümer: Rita und Rolf Nyffeler, Ausserdorfstrasse 104, 5276 Wil AG;