Standort: Parzelle Nr. 4211; Hauptstrasse, 5273 Oberhofen AG;
Zone: Dorfkernzone D
Bauherr und Grundeigentümer: Vreny Schmid und Roland Mühlberg, Hauptstrasse 49, 5273 Oberhofen AG;
Projektverfasser: G. Schmid, Bauplanungen, Hauptstrasse 19, 5084 Rheinsulz;
Bauprojekt: Projektänderung Umbau Innenausbau und Anbau Einstellhalle (Brüstung und Regenwasserbecken);
Standort: Parzelle Nr. 4211; Hauptstrasse, 5273 Oberhofen AG;
Zone: Dorfkernzone D
Die Baugesuche liegen vom 2. Juli 2021 bis 2. August 2021 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen die Baugesuche ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeinderat
Durchfahrtsbewilligung erteilt Folgende Durchfahrtsbewilligung wurde erteilt:
Velo-Club Glückauf, Schwarzwald-Rundfahrt, Rennstrecke durch Mettau, 28./29. August 2021, 06:30 bis ca. 17:00 Uhr
Gemeinderat
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Die Gemeindeverwaltung hat bis nach den Sommerferien (06.08.2021) wie folgt geöffnet:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr
Termine können selbstverständlich auch ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden. Gemeinderat
Öffnungszeiten Betreibungsamt Das Betreibungsamt hat vom 5. Juli bis 6. August 2021 wie folgt geöffnet:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr
Betreibungsamt
Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2022/2025 Am 29. August 2021 findet der erste Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen der Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2022/2025 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Mettauertal bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis am Freitag, 16. Juli 2021, 12:00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Homepage unter www.mettauertal.ch bezogen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Die Beibringung eines Wählbarkeitsausweises ist nicht erforderlich bei Wiederwahlen oder wenn der Gewählte ein anderes öffentliches Amt bekleidet. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann. Wahlbüro Mettauertal
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