Publikationen der Gemeinde Mettauertal
Von: Gemeinde Mettauertal
Nachrichten aus Mettauertal: Eidgenössische Volksabstimmung \ Wald- und Forstleitbild – Bevölkerungsanlass \ Öffnungszeiten über Auffahrt \ Leerwohnungszählung \ Hundesteuer 2019 \ Buchsbaumzünsler bedroht Buchsbäume
Eidgenössische Volksabstimmung vom 19. Mai 2019
Am letzten Wochenende haben die Stimmberechtigen der Gemeinde Mettauertal über eidgenössische Vorlagen abgestimmt.
Folgendes Ergebnis wurde ermittelt:
- Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF); angenommen mit 375 Ja-Stimmen zu 287 Nein-Stimmen
- Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands); abgelehnt mit 316 Ja-Stimmen zu 356 Nein-Stimmen
Die Stimmbeteiligung lag bei rund 46 %.
Wahlbüro
Wald- und Forstleitbild – Bevölkerungsanlass
Der Gemeinderat hat zusammen mit Förster Fabian Bugmann ein Wald- und Forstleitbild entwickelt. Dieses Leitbild für die Waldbewirtschaftung und für den Forstbetrieb soll nun mit der Bevölkerung diskutiert werden.
Der Anlass findet am kommenden Samstag, 25. Mai 2019 von 08:30 – 11:30 Uhr in der Turnhalle Mettau statt.
Für die Vorbereitung des Anlasses werden alle Teilnehmenden um eine Anmeldung gebeten (gemeindekanzlei@mettauertal.ch oder 062 867 21 60).
Gemeinderat und Forstbetrieb
Öffnungszeiten über Auffahrt
Über Auffahrt ist die Gemeindeverwaltung und das Regionale Betreibungsamt wie folgt geöffnet:
- Mittwoch, 29. Mai 2019, 8:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
- Auffahrt, 30. Mai 2019, geschlossen
- Freitag, 31. Mai 2019, geschlossen
Bei Todesfällen während dieser Zeit kann jeweils von 09:00 – 11:00 Uhr die Notfallnummer der Gemeindekanzlei gewählt werden (076 515 46 55).
Gemeinderat
Leerwohnungszählung per 1. Juni 2019
Stichtag für die Erhebung der Leerwohnungszählung 2019 ist der 1. Juni 2019.
Alle Hauseigentümer/innen werden gebeten, leerstehende, bewohnbare Wohnungen, die am Stichtag zur Miete oder zum Verkauf angeboten werden, den Einwohnerdiensten Mettauertal, unter Angabe der Wohnungsgrösse (Anzahl Zimmer), bis zum 4. Juni 2019 zu melden (einwohnerdienste@mettauertal.ch oder 062 867 21 60).
Anzugeben sind auch leerstehende Einfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt sind.
Gemeindekanzlei
Hundesteuer 2019
Die Hundetaxen 2019 (01.05.2019 bis 30.04.2020) wurden von der Gemeinde in Rechnung gestellt.
Es musste beim Abgleich mit der Schweizerischen Hundedatenbank Amicus festgestellt werden, dass etliche Einträge nicht mehr aktuell sind. Zur Erinnerung: Die Hundehalter sind verpflichtet, alle Mutationen (Namens- und/oder Adressänderungen des Halters, Halterwechsel und Tod des Hundes) innert 10 Tagen der Abteilung Einwohnerdienste zu melden.
Zeitgleich ist die Mutation selbstständig auf www.amicus.ch einzutragen oder via Help-Desk unter Tel. 0848 777 100 zu melden.
Per 1. Mai 2019 waren 219 Hunde in der Gemeinde Mettauertal gemeldet. Für 214 Hunde (3 Polizeihunde und 2 Schweisshunde sind gebührenfrei) wurden Gebühren von Fr. 120.00/Hund in Rechnung gestellt, davon verbleiben Fr. 100.00 in der Gemeinde und Fr. 20.00 sind dem Kanton zu überweisen.
Mit dem Ertrag werden die Robby-Dogs bewirtschaftet (Ersatz/Unterhalt, Leerungen) und die Entsorgung des Hundekots finanziert. Wird die Hundehaltung nach Entrichten der Taxe zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober aufgegeben, kann der Halter die Hälfte der Taxe (Fr. 60.00) zurückfordern (§ 21 Abs. 4 HuV).
Wird ein Hund innerhalb des „Hunde“-Jahres ersetzt oder der Wohnsitz innerkantonal gewechselt, ist keine zusätzliche Taxe fällig (§ 21 Abs. 5 HuV). Bei einem ausserkantonalen Zuzug müssen die vollen Gebühren bezahlt werden.
Abteilung Einwohnerdienste
Buchsbaumzünsler bedroht Buchsbäume
Die Buchsbäume sollten wieder auf den „Buchsbaumzünsler“ kontrolliert werden. Dieser Schädling verbreitet sich sehr stark. Es ist deshalb empfehlenswert, öfter einen Kontrollgang durch den Garten vorzunehmen.
Die äusserst gefrässigen Raupen werden bis zu fünf Zentimeter lang und sind gelb, schwarz und grün gestreift. Ein einzelnes Tier kann bis zu 40 Blätter täglich vertilgen. Um die Buchsbäume zu schützen, muss die Raupe frühzeitig bekämpft werden. Bei schwachem Befall und kleineren Pflanzen wird geraten, die Raupen abzusammeln.
Die Raupen können durch Abklopfen des Buchsbaumes mit einem Stock zum Herunterfallen gebracht werden. Bei grösseren Pflanzen ist das Abspritzen mit einem Hochdruckreiniger möglich. Die Raupen müssen danach unbedingt aufgesammelt und mit der Kehrichtabfuhr in geschlossenen Säcken entsorgt werden.
Gemeindekanzlei Mettauertal
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