Publikationen der Gemeinde Magden
Von: Gemeinde Magden
Nachrichten aus Magden: Öffnungszeiten \ Online Angebote \ Online Angebote \ Öffentliche Innen-Anlagen geschlossen \ Plätze und Anlagen \ Neujahrswünsche \ Neuigkeiten \ Baugesuche
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Weihnachten und Neujahr
Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben über die Weihnachtstage und Neujahr vom 24.12.2020 – 1.1.2021 den ganzen Tag geschlossen. Bei Todesfällen erhalten Sie über die Hauptnummer der Gemeindeverwaltung, 061 845 89 00, Informationen. Bitte holen Sie reservierte SBB-Tageskarten vor dem 23.12.2020 ab.
Gemeindeverwaltung und Mediathek bleiben vorübergehend geschlossen
Aufgrund der aktuellen Lage rund um COVID-19 bleibt die Mediathek (Schulbibliothek ausgenommen) vorläufig bis 22. Januar 2021 geschlossen.
Auch die Gemeinde hält zu Beginn des neuen Jahres bis 15. Januar 2021 die Verwaltungs-Türen geschlossen. Sämtliche Verwaltungsabteilungen sind jedoch ab 4.1.2021 telefonisch (061 845 89 00) und per E-Mail (gemeindekanzlei@magden.ch) für Sie und Ihre Anliegen da. In dringenden Fällen besteht zudem die Möglichkeit, einen Termin vorgängig zu vereinbaren. Die öffentliche Planauflage ist gegen Vorankündigung möglich.
Nutzen Sie unsere Online Angebote
Bitte nehmen Sie, wenn immer möglich, die Onlinedienste unserer Homepage in Anspruch. So können heute die allermeisten Dienstleistungen, wie beispielsweise An-, Um- und Abmeldungen, bequem von zu Hause aus erfolgen. Gerne stehen auch hier unsere Mitarbeitenden bei Fragen oder Unklarheiten ab 4.1.2021 telefonisch oder per Email zur Verfügung.
Oberstes Ziel der Verwaltung ist, das Infektionsrisiko im Gemeindehaus und in allen öffentlichen Betrieben zu minimieren und trotzdem die öffentlichen Dienstleistungen aufrecht zu halten.
Öffentliche Innen-Anlagen geschlossen
Die Turnhallen Matte und Juch sowie der Gemeindesaal bleiben bis vorläufig 22. Januar 2021 geschlossen. Die Schliessung richtet sich an jegliche Kultur- (Musikproben etc.) wie auch Sportaktivitäten (Trainings etc.). Somit ist fortan auch der Trainingsbetrieb sowie das Musizieren für Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag (ausgenommen Musikschul- und Sportunterricht) in den genannten Liegenschaften untersagt.
Einschränkungen auf öffentlichen Plätze und Anlagen
Die Besucher von öffentlichen Plätzen und Anlagen werden angehalten, die gültigen Bestimmungen gemäss der Covid 19 Verordnung umzusetzen. Bitte beachten Sie die Personenanzahlbegrenzung und tragen Sie so einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Solidarität und Gemeinschaft bei.
Neujahrswünsche
Der Gemeinderat bedankt sich bei der Bevölkerung für das Verständnis in Anbetracht der besonderen Situation / Umstände und wünscht der Bevölkerung erholsame / besinnliche Weihnachtstage im Kreise der Familie und für das neue Jahr Glück, Erfolg und insbesondere Gesundheit!
Es gibt für Magen etwas zu feiern!
Gerade in schwierigen Zeiten wie jetzt sind schöne Neuigkeiten umso wichtiger. Die Gemeinde Magden freut sich und ist stolz, verkünden zu dürfen, dass Magden mit dem Label „Kinderfreundliche Gemeinde“ des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (Unicef) ausgezeichnet wurde. Auf unserer Homepage unter „Aktuelles / Kinderfreundliche Gemeinde“ finden Sie weitere Informationen und Dokumente zum Projekt.
Baugesuche
Bauherrschaft: Hans-Peter und Danielle Martin-Simon, Gründlerstrasse 4, 4312 Magden
- Bauobjekt: Parzelle 3489 (Gründlerstr. 4)
- Baugesuchs-Nr.: 2020-0088
- Bauvorhaben: Neubau Gartenstützmauer
- Projektverfasser: Martin Gubler Landschaftsarchitektur GmbH, Lärchenstrasse 8, 4142 Münchenstein
- Bauherrschaft: Silvia und Georg Wyss-Hürzeler, Unter der Linde 14, 4312 Magden Bauobjekt: Parzelle 4591 (Unter dem Fuchs)
- Baugesuchs-Nr.: 2020-0089
- Bauvorhaben: Ersatz Rebverbauung - Sanierung Unterstand - Neubau Mauer
- Projektverfasser: Georg Wyss-Hürzeler, Unter der Linde 14, 4312 Magden
- Kantonale Zustimmung: Das Baugesuch erfordert eine Zustimmung der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen (Lage ausserhalb der Bauzone, § 63 Abs. 1 lit. e BauG)
Planauflage: 04.01.2021 – 02.02.2021 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einwendungen gegen die Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Allfällige Einwendungen, haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Der Gemeinderat Magden
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