Publikationen der Gemeinde Magden
Von: Gemeinde Magden
Nachrichten aus Magden: Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2021 \Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern \ Verkehrsbeschränkung
Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2021
Am Freitag, 11. Juni 2021 findet um 20.00 Uhr in der Halle Juch die Einwohnergemeindeversammlung statt. Folgende Traktanden stehen an:
- Protokoll über die Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2020
- Genehmigung Kreditabrechnungen Nr. 226 bis 229 (Sanierungsarbeiten K496)
- Passation der Jahresrechnung 2020
- Genehmigung des Rechenschaftsberichtes
- Planungskredit über CHF 280‘000.00 für den Neubau des Bauamtes sowie für den An- und Umbau des Feuerwehrmagazins
- CHF 212‘800.00 für den Neubau des Bauamtes
- CHF 67‘200.00 für den An- und Umbau des Feuerwehrmagazins - Planungskredit über CHF 120‘000.00 für die Sanierung des Grundwasserpumpwerks Enge
- Verpflichtungskredit über CHF 310‘000.00 für den für den Ersatz der Transportwasserleitung “OST“
- Verpflichtungskredit über CHF 1‘860‘000.00 für die Sanierung des Schwimmbades Schibelacher
- Anpassung der KUF-Satzungen
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Andreas und Silke Gremmelspacher mit der Tochter Sophie
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Thomas und Sylwia Huber mit dem Sohn Henrik
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Murukakumar Krishnakumar
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Yutthisa Krishnakumar
- Orientierungen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage
Im Anschluss daran findet die Ortsbürgergemeindeversammlung statt.
Traktanden:
- Protokoll über die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2020
- Passation der Jahresrechnung 2020
- Genehmigung des Rechenschaftsberichtes
- Orientierungen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage
Die Akten zu den Traktanden liegen bei der Gemeindekanzlei vom 28. Mai bis 10. Juni 2021 öffentlich auf. Der Gemeinderat lädt alle Stimmberechtigten herzlich ein, ihr Stimmrecht wahrzunehmen und das Geschehen in der Gemeinde mitzubestimmen. Bitte beachten Sie das Schutzkonzept gemäss Botschaft.
Während der ganzen Gemeindeversammlung gilt unter anderem eine Maskenpflicht.
Der Gemeinderat
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Bäume und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen und Fusswegen sind soweit zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern.
Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.
Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.50 Meter Höhe, über Strassen bis 4.50 Meter Höhe freigehalten werden (gefahrlose Benützung der Verkehrsflächen und unverdeckte Sichtzonen). Diese Masse gelten auch auf den Quartierstrassen!
Die Grundstückeigentümer werden gebeten, das Notwendige sofort zu veranlassen. In den nächsten Wochen werden die entsprechenden Kontrollen durchgeführt.
Wo die Arbeiten nicht ausgeführt werden, kann der Rückschnitt auf Kosten der Eigentümer veranlasst werden. Die Grundstückeigentümer werden zudem speziell auf die Haftung für Unfälle, die aus der Unterlassung des Rückschnittes entstehen können, aufmerksam gemacht.
Der Gemeinderat
Verkehrsbeschränkung
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19.12.1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 05.09.1979 (SSV; SR 741.21) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:
- Verfügende Behörde: Einwohnergemeinde Magden
- Gebiet: Einfahrtsverbot Maiengässli (Standort Signal auf Parzelle Nr. 689):
- Einfahrt verboten (Signal 2.02) im Maiengässli ab Ende der Parzelle Nr. 688
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert der Auflagefrist vom 27.05.2021 bis 25.06.2021 beim Gemeinderat Magden einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Gemeinderat Magden
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