Planauflage: 21.11.2024 – 20.12.2024während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einwendungen gegen die Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Allfällige Einwendungen, haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Abteilung Bau, Planung und Umwelt Gemeindekanzlei Magden
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